Malediven

Allgemeine Einreise- und Reiseinformationen Malediven
Einreisebestimmungen für deutsche Staatsangehörige

Reisedokumente

Die Einreise ist für deutsche Staatsangehörige mit folgenden Dokumenten möglich:

Reisepass: Ja

Vorläufiger Reisepass: Ja

Personalausweis: Nein

Vorläufiger Personalausweis: Nein

Kinderreisepass: Ja

Anmerkungen:
Reisedokumente müssen bei Einreise noch mindestens sechs Monate gültig sein.

Visum
Für deutsche Staatsangehörige besteht für die Einreise Pass- und Visumzwang. Touristenvisa bis zu 30 Tagen werden bei der Einreise in die Malediven erteilt.

Die Verlängerung eines Touristenvisums auf 90 Tage ist möglich, bedarf aber eines Antrages, der vor Ort (auf den Malediven direkt) gestellt werden muss, sowie einer Empfehlung der entsprechenden Hotelinsel, die ebenfalls vor Ort ausgesprochen werden muss. Eine Genehmigung wird durch das Department of Immigration and Emigration in Male erteilt.

Die Buchung eines touristischen Aufenthalts von einer Dauer, die 30 Tage überschreitet, erfolgt daher auf eigenes Risiko. Auch wenn Sie nur einen Tag nach Ablauf der Visumsfrist von 30 Tagen ohne genehmigte Verlängerung auf den Malediven bleiben, kann dies zu hohen Geldstrafen und zu einem Einreiseverbot führen!
Weitere Informationen zu den Einreisebestimmungen sind auf der Webseite des Department of Immigration zu finden.

Einreisebestimmungen für deutsche Staatsangehörige können sich kurzfristig ändern, ohne dass das Auswärtige Amt hiervon vorher unterrichtet wird. Rechtsverbindliche Informationen und/oder über diese Hinweise hinausgehende Informationen zu den Einreisebestimmungen sind nur direkt bei der Botschaft oder einem der Konsulate des Ziellandes erhältlich.

Allgemeine Reiseinformationen

Reisen über Land/Infrastruktur
Der Verkehr zwischen den maledivischen Inseln wird mit Booten und Wasserflugzeugen abgewickelt. Beratung durch örtliche Reiseveranstalter ist empfehlenswert.

Zuständige Auslandsvertretung
Auf den Malediven gibt es keine berufskonsularische Vertretung, zuständig ist die deutsche Botschaft in Colombo/Sri Lanka.
In dringenden Fällen kann mit dem deutschen Honorarkonsul auf den Malediven Kontakt aufgenommen werden.

Arbeitsaufnahme
Bei Arbeitsaufnahme auf den Malediven, z. B. in den Hotels, sollten Arbeitnehmer darauf achten, ihren Reisepass nicht dem Arbeitgeber über längere Zeit auszuhändigen, da der Pass häufig bei Arbeitsstreitigkeiten als Druckmittel verwendet wird.

Geld/Kreditkarten
Ein gewisser Vorrat an Bargeld wird ebenfalls empfohlen, da Geldbeschaffung auf den kleineren Inseln schwierig sein kann.

Auch Pauschalreisenden wird empfohlen, eine gültige Kreditkarte mit ausreichendem Kreditrahmen und PIN bzw. Bank-Karte mitzuführen.

Ramadan/Besondere Verhaltenshinweise
Während des Fastenmonats Ramadan (2018 voraussichtlich vom 15. Mai bis 14. Juni) ist außerhalb der Touristen-Ressorts mit Einschränkungen im Alltag (z.B. tagsüber Schließung von Restaurants außerhalb der Hotels, reduzierte Arbeitszeiten bei Behörden) und mit erhöhter Sensibilität in religiösen Angelegenheiten sowie in Fragen der Respektierung islamischer Traditionen zu rechnen.
Öffentliches Essen, Trinken, Rauchen, auch in Fahrzeugen, – selbst das Kauen von Kaugummi – ist von Sonnenaufgang bis Sonnenuntergang auch für Nichtmuslime bei Strafe verboten.
Frauen sollten insbesondere während dieser Zeit möglichst dezente, langärmelige Kleidung tragen, Männer auf das Tragen kurzer Freizeitkleidung verzichten. 

Versorgung im Notfall
Reisende sollten auf einen ausreichenden Reisekrankenversicherungsschutz achten, der im Notfall auch einen Rettungsflug nach Deutschland abdeckt, siehe auch Medizinische Versorgung.

Besondere Zollvorschriften

Medikamente unterliegen einer strikten Einfuhrkontrolle. Die maledivische Regierung ist bestrebt, den Handel mit illegal eingeführten Medikamenten zu bekämpfen. Bei der Einfuhr von verschreibungspflichtigen Medikamenten zum persönlichen Gebrauch ist daher eine Bescheinigung des behandelnden Arztes mitzuführen, aus der der Name des Patienten, der Name des Medikaments bzw. der Medikamente und die therapeutische Tagesdosierung hervorgeht. Diese Bescheinigung muss in englischer Sprache abgefasst oder mit einer englischen Übersetzung versehen sein. Die Einfuhr nicht verschreibungspflichtiger Medikamente unterliegt keinen Beschränkungen. Allerdings wird auch hier empfohlen, eine ärztliche Bescheinigung mitzuführen, sofern es sich nicht um allgemein bekannte Medikamente, z. B. gegen Magenprobleme oder Kopfschmerzen handelt.

Alkohol darf nicht eingeführt werden, auch nicht in den anderswo üblichen zollfreien Mengen, Ebenfalls verboten ist der Import von Götterabbildungen wie z. B. Buddha-Statuen. Derartige Waren können jedoch bei der Einreise gegen Quittung am Flughafen an einem Sonderschalter deponiert und bei Ausreise wieder abgeholt werden.

Zeitschriften, die spärlich bekleidete Personen zeigen, dürfen nicht eingeführt werden.

Weitergehende Informationen zur Einfuhr von Waren sind direkt bei der Botschaft oder einem der Konsulate des Ziellandes bzw. unmittelbar bei der maledivischen Zollbehörde erhältlich. Nur dort können rechtsverbindliche Auskünfte gegeben werden.
Die Zollbestimmungen für Deutschland können Sie auf der Webseite des deutschen Zolls  und per App “Zoll und Reise” finden oder dort telefonisch erfragen.

Medizinische Hinweise

Impfschutz
Personen die älter als ein Jahr sind müssen, falls sie sich innerhalb von 9 Tagen vor ihrer Einreise in einem Land mit erhöhtem Gelbfieberrisiko aufgehalten haben, eine gültige Gelbfieberimpfung nachweisen (siehe www.who.int). Für Reisende, die sich vor ihrer Reise auf die Malediven nur in Deutschland aufgehalten haben, bestehen keine Impfvorschriften.

Das Auswärtige Amt empfiehlt, die Standardimpfungen gemäß dem aktuellen Impfkalender des Robert-Koch-Institutes für Kinder und Erwachsene (siehe: www.rki.de) anlässlich einer Reise zu überprüfen und gegebenenfalls zu vervollständigen. Dazu gehören für Erwachsene die Impfungen gegen Tetanus, Diphtherie, Pertussis (Keuchhusten) und Polio (Kinderlähmung), ggf. auch gegen Masern, Mumps, Röteln (MMR) und gegen Influenza (Grippe) und Pneumokokken.
Als Reiseimpfungen werden Impfungen gegen Hepatitis A, bei Langzeitaufenthalten oder besonderer Gefährdung auch gegen Hepatitis B und Typhus empfohlen.

Dengue-Fieber
Dengue-Fieber wird durch den Stich tagaktiver Mücken übertragen. Fieber, Kopf- und Gliederschmerzen und ein Hautausschlag kennzeichnen den Verlauf und können mit den Beschwerden einer Malaria oder Grippe verwechselt werden. In Einzelfällen können schwere Verläufe mit ernsthaften Gesundheitsschäden oder Todesfolge auftreten. Es gibt keine Impfung und keine wirksamen Medikamente gegen die Dengue-Viren. Dengue-Fieber kommt häufiger während und unmittelbar nach der Regenzeit (Mai bis September) vor.
Der Aufenthalt in mücken-geschützen Räumen (Fliegengitter, Klimaanlagen) vermindern das Risiko einer Übertragung deutlich und schützen auch vor anderen, von Stechmücken übertragenen Erkrankungen.

Chikungunya
Chikungunya wird durch den Stich tagaktiver Mücken übertragen. Fieber, Kopf- und Gelenkschmerzen kennzeichnen den Verlauf und können mit den Beschwerden einer Malaria oder Grippe verwechselt werden. Es gibt keine Impfung und keine wirksamen Medikamente gegen die Chikungunya-Viren.

Zika-Virus-Infektion
Gemäß der Weltgesundheitsorganisation (WHO) werden die Malediven mit einer möglichen Übertragbarkeit von Zika-Viren klassifiziert, d.h. Kategorie 1 bzw. 2 der aktuellen WHO-Einteilung, auch wenn u.U. aktuell keine neuen Erkrankungsfälle dokumentiert werden.
Das Übertragungsrisiko kann dabei sowohl regional als auch saisonal erheblich variieren.
In Anlehnung an die derzeitigen WHO-Empfehlungen empfiehlt das Auswärtige Amt daher Schwangeren und Frauen, die schwanger werden wollen, von vermeidbaren Reisen in Regionen der o.g. WHO-Kategorie 1 oder 2 abzusehen, da ein Risiko frühkindlicher Fehlbildungen bei einer Infektion der Frau gegeben ist.
Weitere Informationen zur Zika-Virus-Infektion und deren Prävention finden Sie im mit der Deutschen Gesellschaft für Tropenmedizin und Internationale Gesundheit e.V. (DTG) sowie dem Robert Koch-Institut (RKI) abgestimmten Merkblatt Zika-Virus-Infektion des Gesundheitsdienstes des Auswärtigen Amtes.

Malaria
Es gibt keine endemische Malaria auf den Malediven.

Aufgrund der mückengebundenen Infektionsrisiken wird allen Reisenden empfohlen,
· körperbedeckende helle, ggf. imprägnierte Kleidung zu tragen (lange Hosen, lange Hemden),
· ganztätig Insektenschutzmittel auf alle freien Körperstellen wiederholt aufzutragen,
· ggf. unter einem imprägnierten Moskitonetz zu schlafen.
Siehe dazu auch das Merkblatt Expositionsprophylaxe.

HIV/AIDS/Geschlechtskrankheiten
Durch sexuelle Kontakte, bei intravenösem Drogenmissbrauch (unsaubere Spritzen oder Kanülen), durch Tätowierungen oder Piercings und Bluttransfusionen besteht grundsätzlich das Risiko einer HIV- und einer Hepatitis B Infektion. Die Benutzung von Kondomen wird deshalb insbesondere bei Gelegenheitsbekanntschaften und kommerziellem Sex dringend empfohlen.

Durchfall- und Darmerkrankungen
Hepatitis A und Durchfallerkrankungen kommen überall im Archipel vor. Leitungswasser, auch in den Städten, hat nicht immer Trinkwasserqualität. Es wird empfohlen, nur originalverpackte und möglichst kohlensäurehaltige Getränke in Flaschen oder Dosen zu konsumieren oder Wasser vor dem Genuss gründlich abzukochen, zu filtern oder chemisch zu desinfizieren. Für das Waschen von Obst oder zum Zähneputzen sollte ebenfalls nur Trinkwasser verwendet werden. Auf den Verzehr roher, ungekochter und ungeschälter Produkte sollte verzichtet werden. Fleisch, Fisch und Meeresfrüchte sollten ebenfalls nur gut durchgegart verzehrt werden. Allgemeine Hygienemaßnahmen wie regelmäßiges Händewaschen oder Händedesinfektion nach dem Toilettengang und vor dem Essen und das Fernhalten von Fliegen von Nahrungsmitteln können die Gefahr einer Infektion vermindern.

Grippe (Saisonale Influenza)
Die saisonalen Influenzaviren, einschließlich der neuen Influenza A/H1N1 („Schweinegrippe“), zirkulieren auf den Malediven ganzjährig und im Allgemeinen ohne epidemische Verläufe. Ein Impfschutz empfiehlt sich ggf. bei den vom Robert-Koch-Institut angesprochenen Risikogruppen (siehe: www.rki.de).

Vogelgrippe (Influenza A H5N1)
Bisher wurden auf den Malediven weder bei Tieren noch bei Menschen Fälle von Vogelgrippe nachgewiesen.

Geographisch und klimatisch bedingte Erkrankungen
Die durch die Äquatornähe intensive Sonneneinstrahlung, besonders zur Mittagszeit, wird von Urlaubern gerne unterschätzt und kann zu unangenehmen und langfristig gefährlichen Sonnenbränden führen. Auf einen guten Sonnenschutz und eine ausreichende Flüssigkeitsaufnahme muss insbesondere bei Kindern und älteren Personen geachtet werden. Gefährliche Strömungen führen immer wieder zu tragischen Ertrinkungsunfällen. Auf entsprechende Warnungen ist an den Stränden zu achten. Alkoholkonsum sollte beim Baden und Schwimmen vermieden werden. Kinder sollten an Stränden niemals unbeaufsichtigt spielen. Durch Tierkot verunreinigte Strände bergen ein Infektionsrisiko für parasitäre Hauterkrankungen (Larva migrans cutanea). Badeunfälle durch Quallen, Giftfische, Wasserschlangen und Haie sind selten. Taucher müssen mit den grundlegenden Gefahren des Sporttauchens vertraut sein und sollten sich vor Reiseantritt tauchmedizinisch beraten und untersuchen lassen (siehe: www.gtuem.org).

Medizinische Versorgung
Die medizinische Versorgung auf den Malediven ist eingeschränkt und entspricht in vielen Fachbereichen nicht europäischem Standard. Das gilt auch für die beiden Krankenhäuser in Malé. Insbesondere bei schweren Erkrankungen oder Unfällen ist meist eine Evakuierung, z.B. nach Singapur oder Dubai (erreichbar innerhalb von 4 Stunden per Linienflug, je zweimal täglich), eventuell auch nach Indien (aufwändigere Einreiseformalitäten) notwendig. Ein ausreichender und gültiger Krankenversicherungsschutz einschließlich einer Reiserückholversicherung ist dringend angeraten.
Besonders chronisch kranken und behandlungsbedürftigen Menschen wird eine individuelle Beratung durch einen reisemedizinisch erfahrenen Arzt in genügendem Abstand vor der Ausreise empfohlen (siehe: www.dtg.org oder www.frm-web.de).
Reisende sollten regelmäßig einzunehmende Medikamente in ausreichender Menge auf die Malediven mitbringen und sich für die Einreise die Notwendigkeit von ihrem Arzt auf Englisch bescheinigen lassen. Druckkammer-Zentren gibt es gegenwärtig auf Bandos Island Resort & Spa (Nord-Malé-Atoll), Kuramathi Island Resort (Rasdhoo-Atoll), Kuredu Island Resort & Spa (Lhaviyani-Atoll) und Shangri-La’s Villingili Resort & Spa (Addu-Atoll). Die Druckkammern auf Alidhoo Island und Kandholhudhoo Island existieren nach Wissen der Botschaft in Colombo nicht mehr.

Das Honorarkonsulat in Malé verfügt für den Notfall über eine Adressenliste von Ärzten und Krankenhäusern in der Stadt.

Lassen Sie sich vor einer Reise durch eine tropenmedizinische Beratungsstelle, einen Tropenmediziner oder einen Reisemediziner persönlich beraten und Ihren Impfschutz anpassen, auch wenn Sie schon Erfahrung mit Reisen in die Tropen haben (siehe z.B.: www.dtg.org oder: www.frm-web.de).

Bitte beachten Sie neben unserem generellen Haftungsausschluss den folgenden wichtigen Hinweis:

Eine Gewähr für die Richtigkeit und Vollständigkeit der medizinischen Informationen sowie eine Haftung für eventuell eintretende Schäden kann nicht übernommen werden. Für Ihre Gesundheit bleiben Sie selbst verantwortlich.

Die Angaben sind:

  • zur Information medizinisch Vorgebildeter gedacht. Sie ersetzen nicht die Konsultation eines Arztes;
  • auf die direkte Einreise aus Deutschland in ein Reiseland, insbes. bei längeren Aufenthalten vor Ort zugeschnitten. Für kürzere Reisen, Einreisen aus Drittländern und Reisen in andere Gebiete des Landes können Abweichungen gelten;
  • immer auch abhängig von den individuellen Verhältnissen des Reisenden zu sehen. Eine vorherige eingehende medizinische Beratung durch einen Arzt / Tropenmediziner ist im gegebenen Fall regelmäßig zu empfehlen;
  • trotz größtmöglicher Bemühungen immer nur ein Beratungsangebot. Sie können weder alle medizinischen Aspekte abdecken, noch alle Zweifel beseitigen oder immer völlig aktuell sein.

(Stand Mai 2018)

Haftungsausschluss des Auswärtigen Amtes: Reise- und Sicherheitshinweise beruhen auf den zum angegebenen Zeitpunkt verfügbaren und als vertrauenswürdig eingeschätzten Informationen des Auswärtigen Amts. Eine Gewähr für die Richtigkeit und Vollständigkeit sowie eine Haftung für eventuell eintretende Schäden kann nicht übernommen werden. Gefahrenlagen sind oft unübersichtlich und können sich rasch ändern. Die Entscheidung über die Durchführung einer Reise liegt allein in Ihrer Verantwortung. Hinweise auf besondere Rechtsvorschriften im Ausland betreffen immer nur wenige ausgewählte Fragen. Gesetzliche Vorschriften können sich zudem jederzeit ändern, ohne dass das Auswärtige Amt hiervon unterrichtet wird. Die Kontaktaufnahme mit der zuständigen diplomatischen oder konsularischen Vertretung des Ziellandes wird daher empfohlen.

Das Auswärtige Amt rät dringend, die in den Reise- und Sicherheitshinweisen enthaltenen Empfehlungen zu beachten sowie einen entsprechenden Versicherungsschutz, z.B. einen Auslands-Krankenversicherungsschutz mit Rückholversicherung, abzuschließen. In diesem Zusammenhang wird darauf hingewiesen, dass Ihnen Kosten für erforderlich werdende Hilfsmaßnahmen nach dem Konsulargesetz in Rechnung gestellt werden.