Allgemeine Einreise- und Reiseinformationen Malediven |
Einreisebestimmungen für deutsche Staatsangehörige
Reisedokumente Die Einreise ist für deutsche Staatsangehörige mit folgenden Dokumenten möglich: Reisepass: Ja Vorläufiger Reisepass: Ja Personalausweis: Nein Vorläufiger Personalausweis: Nein Kinderreisepass: Ja Anmerkungen: Visum Die Verlängerung eines Touristenvisums auf 90 Tage ist möglich, bedarf aber eines Antrages, der vor Ort (auf den Malediven direkt) gestellt werden muss, sowie einer Empfehlung der entsprechenden Hotelinsel, die ebenfalls vor Ort ausgesprochen werden muss. Eine Genehmigung wird durch das Department of Immigration and Emigration in Male erteilt. Die Buchung eines touristischen Aufenthalts von einer Dauer, die 30 Tage überschreitet, erfolgt daher auf eigenes Risiko. Auch wenn Sie nur einen Tag nach Ablauf der Visumsfrist von 30 Tagen ohne genehmigte Verlängerung auf den Malediven bleiben, kann dies zu hohen Geldstrafen und zu einem Einreiseverbot führen! Einreisebestimmungen für deutsche Staatsangehörige können sich kurzfristig ändern, ohne dass das Auswärtige Amt hiervon vorher unterrichtet wird. Rechtsverbindliche Informationen und/oder über diese Hinweise hinausgehende Informationen zu den Einreisebestimmungen sind nur direkt bei der Botschaft oder einem der Konsulate des Ziellandes erhältlich. |
Allgemeine Reiseinformationen
Reisen über Land/Infrastruktur Zuständige Auslandsvertretung Arbeitsaufnahme Geld/Kreditkarten Auch Pauschalreisenden wird empfohlen, eine gültige Kreditkarte mit ausreichendem Kreditrahmen und PIN bzw. Bank-Karte mitzuführen. Ramadan/Besondere Verhaltenshinweise Versorgung im Notfall |
Besondere Zollvorschriften
Medikamente unterliegen einer strikten Einfuhrkontrolle. Die maledivische Regierung ist bestrebt, den Handel mit illegal eingeführten Medikamenten zu bekämpfen. Bei der Einfuhr von verschreibungspflichtigen Medikamenten zum persönlichen Gebrauch ist daher eine Bescheinigung des behandelnden Arztes mitzuführen, aus der der Name des Patienten, der Name des Medikaments bzw. der Medikamente und die therapeutische Tagesdosierung hervorgeht. Diese Bescheinigung muss in englischer Sprache abgefasst oder mit einer englischen Übersetzung versehen sein. Die Einfuhr nicht verschreibungspflichtiger Medikamente unterliegt keinen Beschränkungen. Allerdings wird auch hier empfohlen, eine ärztliche Bescheinigung mitzuführen, sofern es sich nicht um allgemein bekannte Medikamente, z. B. gegen Magenprobleme oder Kopfschmerzen handelt. Alkohol darf nicht eingeführt werden, auch nicht in den anderswo üblichen zollfreien Mengen, Ebenfalls verboten ist der Import von Götterabbildungen wie z. B. Buddha-Statuen. Derartige Waren können jedoch bei der Einreise gegen Quittung am Flughafen an einem Sonderschalter deponiert und bei Ausreise wieder abgeholt werden. Zeitschriften, die spärlich bekleidete Personen zeigen, dürfen nicht eingeführt werden. Weitergehende Informationen zur Einfuhr von Waren sind direkt bei der Botschaft oder einem der Konsulate des Ziellandes bzw. unmittelbar bei der maledivischen Zollbehörde erhältlich. Nur dort können rechtsverbindliche Auskünfte gegeben werden. |
Medizinische Hinweise
Impfschutz Das Auswärtige Amt empfiehlt, die Standardimpfungen gemäß dem aktuellen Impfkalender des Robert-Koch-Institutes für Kinder und Erwachsene (siehe: www.rki.de) anlässlich einer Reise zu überprüfen und gegebenenfalls zu vervollständigen. Dazu gehören für Erwachsene die Impfungen gegen Tetanus, Diphtherie, Pertussis (Keuchhusten) und Polio (Kinderlähmung), ggf. auch gegen Masern, Mumps, Röteln (MMR) und gegen Influenza (Grippe) und Pneumokokken. Dengue-Fieber Chikungunya Zika-Virus-Infektion Malaria Aufgrund der mückengebundenen Infektionsrisiken wird allen Reisenden empfohlen, HIV/AIDS/Geschlechtskrankheiten Durchfall- und Darmerkrankungen Grippe (Saisonale Influenza) Vogelgrippe (Influenza A H5N1) Geographisch und klimatisch bedingte Erkrankungen Medizinische Versorgung Das Honorarkonsulat in Malé verfügt für den Notfall über eine Adressenliste von Ärzten und Krankenhäusern in der Stadt. Lassen Sie sich vor einer Reise durch eine tropenmedizinische Beratungsstelle, einen Tropenmediziner oder einen Reisemediziner persönlich beraten und Ihren Impfschutz anpassen, auch wenn Sie schon Erfahrung mit Reisen in die Tropen haben (siehe z.B.: www.dtg.org oder: www.frm-web.de). Bitte beachten Sie neben unserem generellen Haftungsausschluss den folgenden wichtigen Hinweis: Eine Gewähr für die Richtigkeit und Vollständigkeit der medizinischen Informationen sowie eine Haftung für eventuell eintretende Schäden kann nicht übernommen werden. Für Ihre Gesundheit bleiben Sie selbst verantwortlich. Die Angaben sind:
(Stand Mai 2018) Haftungsausschluss des Auswärtigen Amtes: Reise- und Sicherheitshinweise beruhen auf den zum angegebenen Zeitpunkt verfügbaren und als vertrauenswürdig eingeschätzten Informationen des Auswärtigen Amts. Eine Gewähr für die Richtigkeit und Vollständigkeit sowie eine Haftung für eventuell eintretende Schäden kann nicht übernommen werden. Gefahrenlagen sind oft unübersichtlich und können sich rasch ändern. Die Entscheidung über die Durchführung einer Reise liegt allein in Ihrer Verantwortung. Hinweise auf besondere Rechtsvorschriften im Ausland betreffen immer nur wenige ausgewählte Fragen. Gesetzliche Vorschriften können sich zudem jederzeit ändern, ohne dass das Auswärtige Amt hiervon unterrichtet wird. Die Kontaktaufnahme mit der zuständigen diplomatischen oder konsularischen Vertretung des Ziellandes wird daher empfohlen. Das Auswärtige Amt rät dringend, die in den Reise- und Sicherheitshinweisen enthaltenen Empfehlungen zu beachten sowie einen entsprechenden Versicherungsschutz, z.B. einen Auslands-Krankenversicherungsschutz mit Rückholversicherung, abzuschließen. In diesem Zusammenhang wird darauf hingewiesen, dass Ihnen Kosten für erforderlich werdende Hilfsmaßnahmen nach dem Konsulargesetz in Rechnung gestellt werden. |