USA

Allgemeine Einreise- und Reiseinformationen USA
Einreisebestimmungen für deutsche Staatsangehörige

Reisedokumente

Die Einreise ist für deutsche Staatsangehörige mit folgenden Dokumenten möglich:

Reisepass: Ja

Vorläufiger Reisepass: Ja, aber nur mit Visum

Personalausweis: Nein, für US-Reisen nicht zugelassen

Vorläufiger Personalausweis: Nein, für US-Reisen nicht zugelassen

Kinderreisepass: Ja, aber nur mit Visum

Anmerkungen:
Das Reisedokument muss für die gesamte Aufenthaltsdauer (also bis mindestens einschließlich Tag der Ausreise aus den USA) gültig sein.

Visumfreie Einreise (US Visa Waiver Programm/ESTA)/Visum
Da Deutschland am sog. US-Visa Waiver Programm teilnimmt, können deutsche Staatsangehörige zu Zwecken des Tourismus, bei Geschäftsreisen oder im Transit visumfrei in die USA einreisen, sofern sie im Besitz eines elektronischen Reisepasses (e-Pass mit Chip), einer gültigen elektronischen Einreisegenehmigung (ESTA) sowie eines gültigen Rück- oder Weiterflugtickets sind. Minderjährige können nur dann visumfrei einreisen, sofern sie im Besitz eines eigenen e-Passes und einer gültigen ESTA sind.

Die ESTA-Beantragung ist gebührenpflichtig (14,- US-$). Die einmal erteilte Einreiseerlaubnis gilt für beliebig viele Einreisen für die Dauer von jeweils max. 90 Tagen innerhalb eines Zeitraums von zwei Jahren. Die zuständigen US-Behörden empfehlen, den Antrag gemäß ESTA nach Möglichkeit mindestens 72 Stunden vor Reiseantritt zu stellen. Umfassende Informationen zum ESTA-Verfahren erhalten Sie über die ESTA-Startseite oder folgenden Links:

ESTA-Informationen der US-Botschaft Berlin
US State Department Visa Waiver Program
ESTA-Häufig gestellte Fragen

Die Einreise auf dem Landweg (von Kanada oder Mexiko) ist ohne ESTA möglich.

Bei Ablehnung des ESTA-Antrags sowie bei anderen als den o.a. Besuchszwecken (etwa Arbeits- oder Au-Pair-Aufenthalte, Austauschprogramme, Sprach -/ Forschungsaufenthalte, Eheschließung mit anschl. Niederlassung / Einwanderung in die USA etc) ist grundsätzlich die Einholung eines Visums erforderlich.

Deutsche Staatsangehörige, die neben der deutschen Staatsangehörigkeit noch die Staatangehörigkeit von Iran, Irak, Syrien oder Sudan besitzen oder sich seit dem 01.03.2011 privat oder geschäftlich in einem dieser Länder bzw. in Libyen, Jemen oder Somalia aufgehalten haben, sind vom US-Visa Waiver Programm ausgeschlossen und müssen ebenfalls  (unabhängig vom Zweck der Reise) ein Visum für die USA beantragen. Ausnahmen gelten lediglich für Regierungsbedienstete und Angehörige des Militärs.

Das jeweilige Visum ist bei der zuständigen US-Auslandsvertretung zu beantragen. Ausführliche  Hinweise zu den US-Einreisebestimmungen und zum Visumverfahren erteilen die US-Botschaft und -Konsulate in Deutschland.

Weder eine gültige ESTA-Genehmigung noch ein gültiges US-Visum begründen einen Anspruch auf Einreise in die USA. Die endgültige Entscheidung über die Einreise trifft der zuständige US-Grenzbeamte. Gegen die Entscheidung ist kein Rechtsbehelf zugelassen und es ist den deutschen Auslandsvertretungen nicht möglich, auf die Grenzbeamten einzuwirken, eine Einreiseverweigerung rückgängig zu machen.

Weitere Hinweise
Sollten bei Ihrer Einreise in die USA Probleme aufgetreten sein, können Sie sich nach Ihrer Rückkehr an das Department of Homeland Security (DHS) wenden. Das DHS hat ein „Traveler Redress Inquiry Program (DHS TRIP)“ eingerichtet, welches die zentrale Anlaufstelle für Fragen und Anträge auf Abhilfe bei Problemen im Zusammenhang mit Einreisen in die USA ist. Nutzer von TRIP müssen ein Online-Formular ausfüllen und dort Angaben zur Person und Art der negativen Reiseerfahrung machen, wegen der sie Abhilfe oder Auskunft erbitten.

Grundsätzlich wird Reisenden empfohlen, den Reisepass bzw. eine Kopie des Reisepasses, aus dem der legale Aufenthalt in den USA hervorgeht (Einreisestempel, ggf. Visum), ständig mit sich zu führen. In einigen Staaten, wie beispielsweise Louisiana, ist dies Pflicht.

Alle weitergehenden Fragen über Ihre Einreise in die USA sollten Sie rechtzeitig vor Abreise mit der zuständigen US-amerikanischen Vertretung klären.

Einreisebestimmungen für deutsche Staatsangehörige können sich kurzfristig ändern, ohne dass das Auswärtige Amt hiervon vorher unterrichtet wird. Rechtsverbindliche Informationen und/oder über diese Hinweise hinausgehende Informationen zu den Einreisebestimmungen erhalten Sie nur direkt bei der Botschaft oder einem der Generalkonsulate Ihres Ziellandes.

Allgemeine Reiseinformationen

Versorgung im Notfall
Reisende in die USA sollten unbedingt auf einen ausreichenden Reisekrankenversicherungsschutz achten, der im Notfall auch einen Rettungsflug nach Deutschland abdeckt, siehe auch Medizinische Versorgung.

Besonderheiten bei der Einreise
Für alle Flüge in die USA gelten verschärfte Sicherheitsmaßnahmen. Seit dem 26. Oktober 2017 kann es zu zusätzlichen Befragungen am Abflugort kommen. Reisende sollten bei Reiseantritt ausreichend Zeit (mind. 3 Stunden) einplanen, um die Kontrollen rechtzeitig vor dem Abflug passieren zu können. Außerdem wird empfohlen, sich rechtzeitig bei der Fluggesellschaft zu erkundigen, welche Gegenstände im Handgepäck mitgeführt werden dürfen.
Laptops oder andere elektronische Datenträger dürfen von den US-Grenzbehörden zur Verhinderung von Straftaten durchsucht werden. Gepäckstücke werden grundsätzlich auf Explosivstoffe durchleuchtet. Die Transport Security Administration (TSA) weist Flugreisende darauf hin, die Koffer nicht mehr abzuschließen, um manuelle Nachkontrollen zu ermöglichen. Die TSA hat das Recht, alle Gepäckstücke zu öffnen, verschlossene auch gewaltsam. In jedem Fall wird ein Hinweiszettel über die erfolgte Kontrolle im Koffer hinterlegt, in dem auf Haftungsausschluss bei Beschädigung oder Verlust einzelner Inhalte hingewiesen wird.
Weitere Informationen erteilt die US-Transportsicherheitsbehörde (TSA).

Europäische Fluggesellschaften sind gesetzlich verpflichtet, den Einreisebehörden der USA Flug- und Reservierungsangaben ihrer Passagiere zur Verfügung zu stellen. Zusätzlich zu diesen Reservierungsdaten wird bei Einreise die Angabe der Adresse verlangt, an der sich der Passagier während seiner Reise in den USA aufhalten wird (bei Rundreisen gilt die erste Adresse). Reisenden, die keine Adressenangaben machen, kann die Einreise verweigert werden.
Von jedem Reisenden werden am Einreiseflughafen / Seehafen die Fingerabdrücke digital eingescannt und ein digitales Porträtphoto erstellt. Weitere Informationen zur Erhebung biometrischer Daten durch die US-Grenzbehörden können auf der Internetseite des Department of Homeland Security eingesehen werden.
Auch am Einreiseflug-/Seehafen müssen Reisende mit verstärkten Kontrollen und Befragungen rechnen, in Ausnahmefällen können auch körperbezogene Durchsuchungen erfolgen. Ob die Einreise erlaubt wird, steht wie üblich im Ermessen des jeweiligen US-Grenzbeamten.

Bei der visumfreien Einreise wird die tatsächlich erlaubte Aufenthaltsdauer vom US-Grenzbeamten individuell festgelegt. Eine spätere Verlängerung der Aufenthaltsgenehmigung – wenn sich Ihre Ausreise etwa durch unvorhersehbare Umstände verzögert – ist nicht möglich! Falls Sie mit einem Visum eingereist sind, kann jedes Büro der Einreisebehörde USCIS eine Verlängerung des Aufenthalts genehmigen. Der Tag, an dem Sie spätestens die USA wieder verlassen müssen, wird bei Einreise in den Pass eingestempelt (“admitted until xx-xx-xx”. Beachten Sie bitte das amerikanische Datumsformat – der Monat wird zuerst genannt, dann der Tag: ‘3-10’ ist der 10. März, nicht der 3. Oktober).

Reisen nach oder von Kuba
Touristische Reisen direkt von den USA nach Kuba sind nach geltenden US-Bestimmungen untersagt. Dies gilt auch für deutsche Reisende. Direkte Reisen von den USA nach Kuba sind nur erlaubt unter einer der 12 von den US-Behörden festgelegten Kategorien, wie etwa kulturelle, wirtschaftliche, wissenschaftliche und religiöse Aktivitäten, aber auch Reisen, um das kubanische Volk zu unterstützen sowie private Besuchsreisen. Zur Umsetzung dieser Regelungen in die Praxis und die Kontrolle des von den Reisenden angegebenen Reisezwecks liegen bisher keine Erfahrungswerte vor.
Kubareisende sind verpflichtet, über ihre Reise, ihre Aktivitäten, Ansprechpartner usw. genau Buch zu führen und entsprechende Belege zu sammeln, diese fünf Jahre aufzubewahren und den US-amerikanischen Behörden auf Verlangen vorzulegen, um diesen die Prüfung der Einhaltung der genannten Bestimmungen zu ermöglichen.
Außerdem haben die US-amerikanischen Behörden eine umfangreiche Liste von im Tourismusbereich tätigen kubanischen Staatsfirmen, auch Hotels, veröffentlicht, mit denen aus den USA kommende Reisende keine Geschäfte machen dürfen.
US-amerikanische Fluggesellschaften wenden zum Teil die o.g. Restriktionen auch bei Reisen von Kuba in die USA an.
Nähere Informationen können nur die zuständigen US-amerikanischen Behörden erteilen. Dazu wird auf die Webseiten der zuständigen US-amerikanischen Behörden Customs and Border Protection (CBP), des Department of the Treasury – Office of Foreign Assets Control (OFAC) und der US-Botschaft in Havanna hingewiesen:
CBP-United-States-Cuba-Travel
Treasury-Sanctions-Programs-Cuba-Travel
US-Embassy-Traveling-to-Cuba
Auch einige US-amerikanische Fluglinien haben inzwischen entsprechende Hinweise veröffentlicht, so z. B. American Airlines.

Geld/Kreditkarten
Landeswährung ist der US-Dollar (USD). Eine Kreditkarte ist nahezu unverzichtbar. In den USA werden fast alle Kreditkarten akzeptiert. Mit Kreditkarte und PIN kann an Geldautomaten Bargeld abgehoben werden.
Bankkarten mit V-Pay-Logo können in den USA nicht gelesen werden und eine Geldabhebung ist damit nicht mehr möglich.
Der Umtausch von Euro- Bargeld ist nicht bei allen Banken möglich, sondern zumeist – gegen Gebühr – auf Wechselstuben beschränkt, die sich nicht überall finden lassen. Banküberweisungen von Deutschland in die USA können mehrere Tage in Anspruch nehmen und sind mit erheblichen Gebühren verbunden.

Straßenverkehr/Mietwagen
Autofahrer sollten sich über die amerikanischen Verkehrsregeln informieren. Die Geschwindigkeitsbegrenzungen sind niedriger als in Deutschland. Bei Überschreiten der zulässigen Höchstgeschwindigkeit oder Alkohol am Steuer können hohe Geldbußen oder sogar Gefängnis drohen.
Auch in den USA wird die Nutzung von Mobiltelefonen beim Autofahren, sofern keine Freisprechanlage vorhanden ist, in immer mehr Bundesstaaten oder auch einzelnen Bezirken, verboten und inzwischen mit zum Teil hohen Geldstrafen geahndet.
Autovermietungen sind verpflichtet, Touristen auf mögliche Gefahren hinzuweisen und etwa Stadtpläne und Broschüren zu Verhaltensweisen, die zu beachten sind, zur Verfügung zu stellen. Für Mietwagen besteht zumeist bis zu einer bestimmten Schadenssumme eine Haftpflichtversicherung. Nicht versicherbar ist der in den USA mögliche “Strafschadensersatz” (“punitive damages”), der bei vorsätzlich verursachten Schäden fällig werden kann. Verurteilungen zu “Strafschadensersatz” können sehr hohe Geldbeträge erreichen. Diese Verurteilungen werden zwar in Deutschland nicht vollstreckt, in den USA sind jedoch Vollstreckungen und Zwangsmaßnahmen aus einem solchen Urteil – auch bei eventuellen zukünftigen USA-Aufenthalten – stets möglich.

Führerschein
Ein internationaler Führerschein wird – in Verbindung mit dem unbedingt erforderlichen nationalen Führerschein – grundsätzlich empfohlen, in einigen US-Bundesstaaten ist er sogar Pflicht. Informationen über die Führerscheinregelungen der einzelnen US-Bundestaaten sind auf den Webseiten der jeweiligen Departments of Transportation verfügbar.

Besondere Zollvorschriften

Hinweise zu den aktuellen Zollvorschriften finden Sie unter International Visitors.

Weitergehende Zollinformationen zur Einfuhr von Waren erhalten Sie bei der Botschaft Ihres Ziellandes. Nur dort kann Ihnen eine rechtsverbindliche Auskunft gegeben werden.
Die Zollbestimmungen für Deutschland können Sie auf der Webseite des deutschen Zolls  und per App “Zoll und Reise” finden oder dort telefonisch erfragen.

Medizinische Hinweise

Aktuelle medizinische Hinweise
Luftverschmutzung durch Waldbrände
Durch die langanhaltenden Brände kommt es örtlich zu einer deutlichen Verschlechterung der Luftqualität, die für ältere Personen mit Herz-/Kreislaufproblemen sowie für Kleinkinder besonders bei größerer Anstrengung die Gesundheit beeinträchtigen kann.

Zika-Virus-Infektion
In Lateinamerika und der Karibik, inklusive Puerto Rico und den US Virgin Islands wurde eine deutliche Zunahme von durch Mücken übertragbaren Zika-Virus-Infektionen beobachtet, die klinisch ähnlich wie Dengue-Fieber verlaufen, allerdings für ungeborene Kinder eine Gefahr darstellt. Eine Impfung, eine Chemoprophylaxe oder eine spezifische Therapie stehen absehbar nicht zur Verfügung. Die Möglichkeit einer lokalen Übertragung des Virus ist in den USAgrundsätzlich gegeben.

Das Auswärtige Amt empfiehlt daher Schwangeren und Frauen, die schwanger werden wollen, in Abstimmung mit der Deutschen Gesellschaft für Tropenmedizin und Internationale Gesundheit (DTG) sowie dem Robert-Koch-Institut von vermeidbaren Reisen in Zika-Virus-Ausbruchsgebiete abzusehen, da ein Risiko frühkindlicher Fehlbildungen bei einer Infektion der Frau gegeben ist.

Bei unvermeidbaren Reisen muss auf eine ganztägige konsequente Anwendung persönlicher Schutzmaßnahmen zur Vorbeugung von Mückenstichen geachtet werden, siehe auch Schutzmaßnahmen Mückenstiche.
Weitere Informationen zur Zika-Virus-Infektion und deren Prävention finden Sie im Merkblatt Zika-Virus des Gesundheitsdienstes.
Da eine sexuelle Übertragbarkeit möglich ist, wird nach einer möglichen Exposition in den Ausbruchgebieten bei Sexualverkehr mit Schwangeren Kondomgebrauch für die Dauer der Schwangerschaft empfohlen.
Frauen sollten für 2 Monate nach Rückkehr aus den Ausbruchsgebieten eine Schwangerschaft verhindern. Für männliche Reiserückkehrer ist darüber hinaus zu überlegen, ob die Dauer des Aufenthaltes und das persönliche Risikoprofil vor Ort es rechtfertigen, nach Rückkehr seinen Sexualpartner generell für die Dauer von 2 Monaten durch Kondomgebrauch zu schützen.

Impfschutz
Die Standardimpfungen gemäß aktuellem Impfkalender des Robert-Koch-Institutes www.rki.de für Kinder und Erwachsene sollten anlässlich einer Reise überprüft und vervollständigt werden. Das Auswärtige Amt empfiehlt darüber hinaus bei besonderer Exposition (z.B. aktuellen Ausbrüchen, einfachen Reisebedingungen, Hygienemängeln, Einsätzen, unzureichender medizinischer Versorgung, besonderen beruflichen/sozialen Kontakten) eine Impfung gegen Hepatitis A und B.

Bei Langzeitaufenthalten sollten Impfauflagen für die Anmeldung an Schulen, Kindergärten und Universitäten beachtet werden (ggf. vor Einreise erfragen!). Das komplette deutsche Standardimpfprogramm des Robert-Koch-Institutes (www.rki.de) einschließlich der Meningokokken-Impfung muss im Zweifel nachgewiesen werden und sollte deshalb vor Ausreise komplettiert werden.

Lassen Sie sich hierbei von einem Reise-/Tropenmediziner beraten.

West-Nil-Fieber (West Nile Virus)
ist eine Viruserkrankung, die seit 1999 auch verstärkt in den USA auftritt. Von Gebieten an der Ostküste hat sich das West Nile Virus über weite Regionen bis nach Kalifornien an die Westküste der USA ausgebreitet.

Die Patienten leiden an grippeähnlichen Beschwerden mit Fieber, Kopf- und Gliederschmerzen, Bindehautentzündung, Durchfall, Erbrechen und Appetitlosigkeit. Bei knapp der Hälfte der Patienten tritt gegen Ende der Fieberphase ein Hautausschlag auf, der etwa eine Woche anhält. Insgesamt dauert die Erkrankung meist etwa eine Woche und heilt ohne Therapie ab.In seltenen Fällen kann es zu schwerwiegenden Entzündungen des Gehirns (Enzephalitis) und der Gehirnhäute (Meningitis) sowie zu akuten Lähmungserscheinungen (Paralyse) kommen, die sich nur teilweise oder gar nicht mehr zurückbilden. Diese schwerwiegenden Komplikationen können zum Tod führen. Betroffen sind insbesondere alte Menschen, Kinder und Abwehrgeschwächte wie Krebs- oder HIV-Patienten. Je älter der Patient ist, umso höher ist die Gefahr für die Ausbreitung der Krankheit auf Gehirn und Nervensystem. Schwere Verläufe werden besonders ab dem 50. Lebensjahr beobachtet. Die Wahrscheinlichkeit, sich in den USA mit dem West Nile Virus zu infizieren ist gering. Die Übertragung erfolgt durch infizierte Mücken. Sie kann auch nach einer Bluttransfusion mit Blut eines akut erkrankten Patienten oder in Einzelfällen auch nach Organtransplantationen auftreten. Infizierte Mütter können das Virus auf das ungeborene Kind oder später beim Stillen durch die Muttermilch übertragen.

Aufgrund der mückengebundenen Infektionsrisiken insbesondere auch in den subtropischen Teilen der USA wird allen Reisenden empfohlen,

  • körperbedeckende helle Kleidung zu tragen (lange Hosen, lange Hemden),
  • ganztägig (Zika, West Nil) Insektenschutzmittel auf alle freien Körperstellen wiederholt aufzutragen
  • ggf. unter einem imprägnierten Moskitonetz zu schlafen

Hantavirus
Die insgesamt seltene Erkrankung kann landesweit (aktueller Schwerpunkt im Yosemite Nationalpark) durchschnittlich 2-4 Wochen nach Aufnahme von mit Hantaviren kontaminierten Sekreten infizierter Nagetiere über die Atemwege bzw. den Magen-Darm-Kanal zu grippeähnlichen Symptomen wie Kopf- und Gliederschmerzen führen.
In seltenen Fällen können tödliche Komplikationen der Nieren oder des Herz-Lungensystems entstehen (hämorrhagisches Fieber mit renalem Syndrom, HFRS oder kardio-pulmonales Syndrom, HPS bzw. HCPS).
Eine Übertragung von Mensch zu Mensch findet nur in extrem seltenen Fällen statt.
Eine Impfung bzw. medikamentöse Prophylaxe existiert nicht.

Weitere tagesaktuelle Informationen, Karten und Gesundheitshinweise, nicht nur zu diesen Erkrankungen, finden Reisende auch auf der Internetseite der amerikanischen Gesundheitsbehörde CDC (Center for Disease Control) unter www.cdc.gov

Medizinische Versorgung
In den USA sind die ärztliche und apparative Versorgung sowie Hygiene, Medikamentenversorgung etc. i.d.R. kein Problem. Der Reisende sollte aber die großen Entfernungen nicht unterschätzen, die evtl. bis zum nächsten Krankenhaus zu überwinden sind. Behandlungen sind teuer und erfolgen gegen Vorkasse oder jedenfalls direkte Bezahlung. Eine Krankenversicherung unter Einschluss der USA ist dringend empfohlen ebenso wie eine belastbare Kreditkarte. Häufig ist es günstiger (wenn medizinisch möglich) nach Deutschland zurückzufliegen und sich hier behandeln zu lassen.

Bitte beachten Sie neben unserem generellen Haftungsausschluss den folgenden wichtigen Hinweis:

Eine Gewähr für die Richtigkeit und Vollständigkeit der medizinischen Informationen sowie eine Haftung für eventuell eintretende Schäden kann nicht übernommen werden. Für Ihre Gesundheit bleiben Sie selbst verantwortlich.

Die Angaben sind:

  • zur Information medizinisch Vorgebildeter gedacht. Sie ersetzen nicht die Konsultation eines Arztes;
  • auf die direkte Einreise aus Deutschland in ein Reiseland, insbes. bei längeren Aufenthalten vor Ort zugeschnitten. Für kürzere Reisen, Einreisen aus Drittländern und Reisen in andere Gebiete des Landes können Abweichungen gelten;
  • immer auch abhängig von den individuellen Verhältnissen des Reisenden zu sehen. Eine vorherige eingehende medizinische Beratung durch einen Arzt / Tropenmediziner ist im gegebenen Fall regelmäßig zu empfehlen;
  • trotz größtmöglicher Bemühungen immer nur ein Beratungsangebot. Sie können weder alle medizinischen Aspekte abdecken, noch alle Zweifel beseitigen oder immer völlig aktuell sein.

(Stand Mai 2018)

Haftungsausschluss des Auswärtigen Amtes: Reise- und Sicherheitshinweise beruhen auf den zum angegebenen Zeitpunkt verfügbaren und als vertrauenswürdig eingeschätzten Informationen des Auswärtigen Amts. Eine Gewähr für die Richtigkeit und Vollständigkeit sowie eine Haftung für eventuell eintretende Schäden kann nicht übernommen werden. Gefahrenlagen sind oft unübersichtlich und können sich rasch ändern. Die Entscheidung über die Durchführung einer Reise liegt allein in Ihrer Verantwortung. Hinweise auf besondere Rechtsvorschriften im Ausland betreffen immer nur wenige ausgewählte Fragen. Gesetzliche Vorschriften können sich zudem jederzeit ändern, ohne dass das Auswärtige Amt hiervon unterrichtet wird. Die Kontaktaufnahme mit der zuständigen diplomatischen oder konsularischen Vertretung des Ziellandes wird daher empfohlen.

Das Auswärtige Amt rät dringend, die in den Reise- und Sicherheitshinweisen enthaltenen Empfehlungen zu beachten sowie einen entsprechenden Versicherungsschutz, z.B. einen Auslands-Krankenversicherungsschutz mit Rückholversicherung, abzuschließen. In diesem Zusammenhang wird darauf hingewiesen, dass Ihnen Kosten für erforderlich werdende Hilfsmaßnahmen nach dem Konsulargesetz in Rechnung gestellt werden.