Indonesien

Allgemeine Einreise- und Reiseinformationen Indonesien
Einreisebestimmungen für deutsche Staatsangehörige

Reisedokumente
Die Einreise ist für deutsche Staatsangehörige mit folgenden Dokumenten möglich:

Reisepass: Ja

Vorläufiger Reisepass: Ja, mit vor der Einreise erteiltem Visum.

Personalausweis: Nein

Vorläufiger Personalausweis: Nein

Kinderreisepass: Ja

Anmerkungen:
Reisedokumente müssen mindestens sechs Monate nach Einreise gültig sein.

Pässe, die als verloren oder gestohlen gemeldet wurden, können nicht zur Einreise verwandt werden. Die indonesischen Grenzbehörden haben in letzter Zeit mehrfach deutschen Staatsangehörigen in solchen Fällen die Einreise verweigert. Wird ein als verloren oder gestohlen gemeldeter Pass wiederaufgefunden und dies der ausstellenden Behörde mitgeteilt, so kann es u. U. einige Zeit dauern, bis die Löschung der Fahndungsmeldung auch im Datenbestand der indonesischen Grenzbehörden erfolgt.

Visum
Mit dem Reisepass oder dem Kinderreisepass können deutsche Staatsangehörige je nach Zweck, Reiseroute und Dauer des Aufenthaltes in Indonesien entweder

  • visumfrei einreisen
  • bei der Einreise ein „Visa on Arrival“ erhalten oder
  • vor der Einreise bei der zuständigen Auslandsvertretung der Republik Indonesien ein Visum beantragen.

Während Visabestimmungen für Touristen gelockert wurden, haben sich die Aufenthaltsbestimmungen für ausländische Geschäftsleute in bestimmten Bereichen verschärft.

Geschäftsreisende sollten beachten, dass Tätigkeiten, die über bloße Geschäftsgespräche hinausgehen, arbeitserlaubnispflichtig sein können. Die genauen Vorschriften sind nicht veröffentlicht.

Mit Einführung des Gesetzes 16/2015 sind viele Tätigkeiten, die in der Vergangenheit mit einem Geschäftsvisum oder einem Visa on Arrival durchgeführt werden konnten, arbeitserlaubnispflichtig geworden. Reisen zu Geschäftsgesprächen sind arbeitserlaubnisfrei. Es existieren weitere Ausnahmen von der Arbeitserlaubnispflicht, die aber nicht veröffentlicht sind.

Auskünfte über die Notwendigkeit der Beantragung einer (Kurzzeit-) Arbeitserlaubnis können daher nur die Auslandsvertretungen der Republik Indonesiens erteilen.

Einreise ohne Visum („Visa free visit“)
Ohne Visum können Deutsche unter folgenden Bedingungen einreisen:

  • Reisepass bei Einreise noch mindestens sechs Monate gültig
  • Weiter- oder Rückflugticket vorhanden
  • Aufenthalt von höchstens 30 Tagen (Tag der Ankunft und Tag der Abreise zählen mit)

Einer der folgenden Aufenthaltszwecke:

  • Tourismus
  • Besuch von Familienangehörigen oder Freunden
  • kulturell und soziale Zwecke
  • Teilnahme an Seminaren als Zuhörer
  • Teilnahme an internationalen Ausstellungen
  • Flughafentransit oder
  • offizieller Besuch (Dienstreise von Angehörigen staatlicher Stellen)

Die Verlängerung des Aufenthalts über 30 Tage hinaus ist ausgeschlossen. Die indonesischen Behörden tolerieren nicht länger die bisherige Praxis, das Land kurzzeitig zu verlassen (z. B. Ausreise nach Singapur oder Kuala Lumpur) und anschließend erneut für bis zu 30 Tage visumfrei einzureisen. Vielmehr wurde dies in letzter Zeit als Umgehung der aufenthaltsrechtlichen Bestimmungen betrachtet.
Für längerfristige Aufenthalte sollte daher rechtzeitig bei der örtlichen Ausländerbehörde in Indonesien eine Aufenthaltserlaubnis beantragt werden.

Die visumfreie Ein- und Ausreise ist über die internationalen Flughäfen Soekarno-Hatta (Jakarta) und Ngurah Rai (Denpasar/Bali) sowie viele andere Grenzübergangsstellen möglich, jedoch nicht über alle Grenzübergangsstellen. Auskünfte hierzu erteilen die Auslandsvertretungen der Republik Indonesien.

Einreise mit „Visa on Arrival“
Deutsche, die beabsichtigen, länger als 30 Tage, jedoch höchstens 60 Tage, in Indonesien zu bleiben und weder eine Arbeitsaufnahme noch einen Daueraufenthalt in Indonesien planen, können bei Einreise unter folgenden Bedingungen ein für 30 Tage gültiges Visum („Visa on Arrival“) erhalten:
– Reisepass bei Einreise mindestens sechs Monate gültig
– Weiter oder Rückflugticket vorhanden
– Zahlung der Gebühr von 35,- US-Dollar in bar (Bei Bezahlung in anderen Währungen erfolgt die Ausgabe des Rückgeldes in indonesischen Rupiah)

Eine einmalige Verlängerung dieses Visums um weitere 30 Tage ist möglich, kostet mindestens 30,- US-Dollar und muss mindestens sieben Arbeitstage vor Ablauf des ersten 30-Tage-Visums beantragt werden. Zuständig ist jede Ausländerbehörde (Imigrasi) in Indonesien. Dort müssen rechtzeitig vor Ablauf des ersten 30-Tage-Visums die genauen Kosten sowie die Bearbeitungsdauer erfragt werden.

Es ist nicht möglich, sofort ein Visum für 60 Tage zu erhalten.

Bei Aus- und Wiedereinreise kann jederzeit erneut ein „Visa on Arrival“ beantragt werden.

Visum vor der Einreise
Ein vor der Einreise erteiltes Visum ist in folgenden Fällen erforderlich:

  • für Aufenthalte, die auf eine Dauer von über 60 Tagen angelegt sind,
  • für Aufenthalte mit bestimmten Aufenthaltszwecken (Journalismus einschließlich Foto-, Video- und Audiojournalismus, Erwerbs- oder Forschungstätigkeit)
  • für die Einreise mit einem vorläufigen Reisepass

Das Visum kann unabhängig vom Wohnsitz bei jeder Auslandsvertretung der Republik Indonesien eingeholt werden. Die Bearbeitungszeit kann mehrere Wochen betragen.

Überschreitung der zulässigen Aufenthaltsdauer
Bei Vergehen gegen die indonesischen Einreisebestimmungen drohen hohe Geldstrafen und Haft bis zu fünf Jahren. Für jeden Tag des illegalen Aufenthalts in Indonesien ist eine Strafe von 20,- US-Dollar pro Person in bar zu zahlen; ab 60 Tagen droht Abschiebehaft. Auch Journalisten, die ohne das erforderliche Journalisten-Visum eingereist sind, werden verhaftet und abgeschoben.

Sonstige Hinweise
Die Flughafensteuer von bis zu 200.000 indonesischen Rupiah (IDR) je Passagier ist meist im Preis für das Flugticket enthalten. Es wird empfohlen, im Zweifel bei der Fluggesellschaft nachzufragen, ob dies der Fall ist.

Grundsätzlich besteht eine Meldepflicht für Aufenthalte ab24 Stunden nach Einreise. Bei Hotelaufenthalten ist nichts zu veranlassen. Reisende, die in Privatunterkünften nächtigen, sollten ihren Gastgeber darauf ansprechen, damit dieser die Anmeldung beim Gemeindevorsteher (RT = Rukun Tetangga) vornimmt.

Einreisebestimmungen für deutsche Staatsangehörige können sich kurzfristig ändern, ohne dass das Auswärtige Amt hiervon vorher unterrichtet wird. Rechtsverbindliche Informationen und/oder über diese Hinweise hinausgehende Informationen zu den Einreisebestimmungen erhalten Sie nur direkt bei der Botschaft oder einem der Generalkonsulate Ihres Ziellandes.

Allgemeine Reiseinformationen

Versorgung im Notfall
Reisende auf die Philippinen sollten unbedingt auf einen ausreichenden Reisekrankenversicherungsschutz achten, der im Notfall auch einen Rettungsflug nach Deutschland abdeckt, siehe auch Medizinische Versorgung.

Tourismus
Die Philippinen sind unverändert ein beliebtes Reiseziel in Südostasien, das überwiegend von asiatischen und amerikanischen, aber auch von europäischen Touristen besucht wird. Reiseziele mit ausgebauter touristischer Infrastruktur finden sich insbesondere auf einzelnen Inseln der Inselgruppe der Visayas (z. B. Cebu, Boracay).
Von der Benutzung einfacher öffentlicher Transportmittel ist aufgrund des technischen Zustands der Fahrzeuge abzuraten. Auch Nachtfahrten sollten aus Sicherheitsgründen unterlassen werden.

Geld, Kreditkarten
Geldautomaten stehen nicht überall zur Verfügung. Nutzen Sie Ihre Kreditkarte nur in renommierten Geschäften und Hotels.

Mobiltelefone
Der Empfang für Handys ist insbesondere auf einigen Inseln teilweise eingeschränkt oder nicht verfügbar.

Flughafengebühr
An den internationalen Flughäfen (mit Ausnahme vom Flughafen Manila) wird bei der Ausreise eine Flughafengebühr in Höhe von bis zu 750,- PHP erhoben. Die Flughafengebühr muss bar in PHP oder US-Dollar bezahlt werden. Auch bei Inlandsflügen sind meist Flughafengebühren (i.d.R. ca. 200,- PHP) zu entrichten.

Besondere Zollvorschriften

Die Einfuhr von Bargeld und Zahlungsmitteln mit einem Gegenwert, der 100 Mio. IDR (derzeit ca. 6.300 EUR) überschreitet, muss bei der Einreise dem indonesischen Zoll gemeldet werden. Unterbliebene oder unrichtige Meldungen werden mit Geldstrafe bis zu 300 Mio. IDR geahndet.

Bei der Einfuhr von betäubungsmittelhaltigen Medikamenten und Psychopharmaka ist unbedingt darauf zu achten, dass diese durch eine entsprechende Verschreibung mit Übersetzung nur und auch in der Menge entsprechend der Verschreibung eindeutig für den eigenen Bedarf sind und damit nicht als Betäubungsmittel in Indonesien verboten sind, siehe auch Besondere strafrechtliche Vorschriften. Im Zweifel sollte die Botschaft Indonesiens in Berlin befragt werden.

Weitere Informationen zu Einfuhrbestimmungen in Indonesien erteilt das Directorate General of Customs and Excise.

Für die Ausfuhr von Bargeld und Zahlungsmitteln, die den Gegenwert von 100 Mio. IDR überschreitet, ist eine Genehmigung der Zentralbank Bank Indonesia erforderlich.

Zollinformationen zur Einfuhr von Waren erhalten Sie direkt bei der Botschaft Ihres Ziellandes. Nur dort kann Ihnen eine rechtsverbindliche Auskunft gegeben werden.

Die Zollbestimmungen für Deutschland können Sie auf der Webseite des deutschen Zolls und per App “Zoll und Reise” finden oder telefonisch erfragen.

Medizinische Hinweise

Impfschutz
Eine gültige Impfung gegen Gelbfieber wird nur für die Einreise aus einem Gelbfieber-Endemiegebiet gefordert (siehe www.who.int). Bei direkter Einreise aus Deutschland bestehen keine Impfvorschriften.
Es wird empfohlen, die Standardimpfungen gemäß aktuellem Impfkalender des Robert-Koch-Institutes für Kinder und Erwachsene (siehe http://www.rki.de) zu überprüfen und ggf. zu vervollständigen. Dazu gehören auch für Erwachsene die Impfungen gegen Tetanus, Diphtherie, Pertussis (Keuchhusten), ggfs. auch gegen Polio (Kinderlähmung), Mumps Masern Röteln (MMR) und gegen Influenza (Grippe) und Pneumokokken.
Als Reiseimpfung wird die Impfung gegen Hepatitis A, bei Langzeitaufenthalten oder besonderer Exposition auch gegen Hepatitis B, Tollwut, Typhus und Japanische Encephalitis empfohlen.

Dengue-Fieber
Dengue-Fieber kommt in Indonesien gehäuft vor. Die Viruserkrankung wird von überwiegend tagaktiven Mücken übertragen. Ein Übertragungsrisiko besteht ganzjährig mit Häufung während der Regenzeit. Eine Impfung oder Chemoprophylaxe ist nicht möglich. Konsequente Barrieremaßnahmen (Schutz vor Mückenstichen, s.u.) sind die einzig möglichen Schutzmaßnahmen.

Chikungunya-Fieber
Chikungunya Fieber ist analog zu Dengue eine durch den Stich infizierter Mücken übertragene Viruserkrankung mit Fieber und manchmal langanhaltenden Gelenkschmerzen, die in Indonesien immer wieder auftreten kann. Auch hier gibt es keine Schutzimpfung, nur das Vermeiden von Mückenstichen kann helfen (s.o.).

Zika-Virus-Infektion
Gemäß der Weltgesundheitsorganisation (WHO) wird Indonesien mit einer möglichen Übertragbarkeit von Zika-Viren klassifiziert, d.h. Kategorie 1 bzw. 2 der aktuellen WHO-Einteilung, auch wenn u.U. aktuell keine neuen Erkrankungsfälle dokumentiert werden.
Das Übertragungsrisiko kann dabei sowohl regional als auch saisonal erheblich variieren.
In Anlehnung an die derzeitigen WHO-Empfehlungen empfiehlt das Auswärtige Amt daher Schwangeren und Frauen, die schwanger werden wollen, von vermeidbaren Reisen in Regionen der o.g. WHO-Kategorie 1 oder 2 abzusehen, da ein Risiko frühkindlicher Fehlbildungen bei einer Infektion der Frau gegeben ist.
Weitere Informationen zur Zika-Virus-Infektion und deren Prävention finden Sie im mit der Deutschen Gesellschaft für Tropenmedizin und Internationale Gesundheit e.V. (DTG) sowie dem Robert Koch-Institut (RKI) abgestimmten Merkblatt Zika-Virus-Infektion des Gesundheitsdienstes des Auswärtigen Amtes.

Malaria
Das Malaria-Risiko besteht in Indonesien ganzjährig.
Ein hohes Risiko besteht in tiefer gelegenen Gebieten von Papua, auf den Molukken sowie auf allen Inseln östlich von Lombok.
Ein mittleres Risiko besteht auf Sumatra, besonders im Nordosten und Südosten mit den Provinzen Riau und Lampung, in Kalimantan (Borneo), auf Sulawesi, besonders im Norden und Zentrum, im Hochland von West-Papua (Insel Neuguinea) unterhalb von 2000 m, sowie auf den übrigen Inseln mit Ausnahme von Java, Bali und Lombok.
Ein geringes Risiko besteht auf Java, Bali und Lombok.
Die Großstädte im Norden von Java gelten als malariafrei.

Die Übertragung erfolgt durch den Stich blutsaugender nachtaktiver Anopheles-Mücken. Unbehandelt verläuft insbesondere die gefährliche Malaria tropica (durch Plasmodium falciparum, ca. 50% der Fälle in Indonesien) bei nicht-immunen Europäern tödlich. Malaria kann auch noch Wochen bis Monate nach dem Aufenthalt ausbrechen. Die Beschwerden bei einer Malaria (Fieber, Schüttelfrost, Kopf- und Gliederschmerzen, Durchfall, u. a.) sind meist uncharakteristisch und von einer Grippe oder einer ähnlichen Erkrankung nicht zu unterscheiden. Bei rechtzeitiger Diagnosestellung kann auch die Malaria tropica zuverlässig behandelt werden, ohne dass es zu bleibenden Schäden oder Beschwerden kommt. Beim Auftreten von Fieber während und mehrere Monate nach Aufenthalt in einem Malariagebiet ist eine schnelle Vorstellung beim Arzt mit dem Hinweis auf diesen Aufenthalt notwendig.

Je nach Reiseprofil ist deshalb eine Chemoprophylaxe (Tabletteneinnahme) oder eine Notfallselbstbehandlung sinnvoll (www.dtg.org). Für die Malariaprophylaxe und die Selbstbehandlung sind verschiedene verschreibungspflichtige Medikamente (z.B. Atovaquon/Proguanil, Mefloquin, Artemether/Lumefantrin, Doxycyclin auf dem deutschen Markt erhältlich. Die Auswahl des Medikamentes und dessen persönliche Anpassung sowie Nebenwirkungen bzw. Unverträglichkeiten mit anderen Medikamenten sollten entsprechend dem Reiseprofil (Dauer, Ort und Zeit) unbedingt vor Abreise mit einem Tropenmediziner/Reisemediziner besprochen werden.

Es gibt keinen absolut sicheren Schutz vor einer Malariaerkrankung. Ein ausreichender Schutz vor Stechmücken (Expositionsprophylaxe) ist der wichtigste Schutz vor einer Malariaerkrankung.

Aufgrund der mückengebundenen Infektionsrisiken wird daher allen Reisenden empfohlen:
– körperbedeckende helle Kleidung zu tragen (lange Hosen, lange Hemden),
– tagsüber (Dengue, ZIKA) und in den frühen Abendstunden und nachts Insektenschutzmittel auf alle freien Körperstellen wiederholt aufzutragen,
– ggf. unter einem imprägnierten Moskitonetz zu schlafen.

Der Aufenthalt in Mücken-geschützten Räumen (Fliegengitter, Klimaanlagen) vermindern das Risiko einer Übertragung deutlich und schützen auch vor anderen stechmückenübertragenen Erkrankungen wie Dengue-Fieber, Zika, Chikungunya und Japanischer Enzephalitis. Siehe dazu auch das Merkblatt Expositionsprophylaxe.

Durchfallerkrankungen
Durch eine entsprechende Lebensmittel- und Trinkwasserhygiene lassen sich die meisten Durchfallerkrankungen und Cholera vermeiden.
Einige Grundregeln:
Ausschließlich Wasser sicheren Ursprungs trinken, z.B. Flaschenwasser, nie Leitungswasser. Im Notfall gefiltertes, desinfiziertes oder abgekochtes Wasser benutzen. Unterwegs auch zum Geschirrspülen und Zähneputzen Trinkwasser benutzen. Bei Nahrungsmittel gilt: Kochen, selbst schälen oder desinfizieren. Halten Sie unbedingt Fliegen von Ihrer Verpflegung fern. Waschen Sie sich so oft wie möglich mit Seife die Hände, immer aber nach dem Stuhlgang und immer vor der Essenszubereitung und vor dem Essen. Händedesinfektion, wo angebracht, durchführen, Einmalhandtücher verwenden.

HIV/AIDS
HIV/Aids ist im Lande ein großes Problem und eine große Gefahr für alle, die Infektionsrisiken eingehen: ungeschützte Sexualkontakte, Tätowierungen, unsaubere Spritzen oder Kanülen und Bluttransfusionen können ein erhebliches lebensgefährliches Risiko bergen. Kondombenutzung wird immer, insbesondere aber bei Gelegenheitsbekanntschaften empfohlen.

Tollwut
Bei der Tollwut handelt es sich um eine fast immer tödlich verlaufende Infektionskrankheit, die durch Viren verursacht wird, welche mit dem Speichel infizierter Tiere oder Menschen übertragen werden (durch Biss, Belecken verletzter Hautareale oder Speicheltröpfchen auf den Schleimhäuten von Mund, Nase und Augen). Landesweit besteht ein hohes Risiko von Bissverletzungen durch streunende Hunde sowie in letzter Zeit auch durch Affen – auch in Parks – und damit Übertragung einer Tollwut. Notwendige medizinische Maßnahmen nach Bissverletzungen von Ungeimpften sind in Indonesien nicht immer möglich. Einen zuverlässigen Schutz vor der Erkrankung bietet die Impfung. Deshalb kommt einer vorbeugenden Tollwutimpfung für Reisen nach Indonesien eine besondere Bedeutung zu.

Japanische Enzephalitis
Bei der Japanischen Enzephalitis (JE) handelt es sich um eine Entzündung des Gehirns, die von Viren verursacht wird. Diese werden von nachtaktiven Stechmücken übertragen. Vor allem Schweine und Wasservögel sind mit dem Virus infiziert, ohne dabei selber zu erkranken. Erkrankungen beim Menschen sind eher selten, verlaufen dann aber häufig schwer und hinterlassen oft bleibende Schäden oder enden tödlich. Es gibt keine wirksamen Medikamente gegen die JE Viren. Deshalb ist ein sorgfältiger Mückenschutz und ggf. eine vorbeugende Schutzimpfung wichtig.

Andere Infektionskrankheiten
Auch in Indonesien ist die klassische Geflügelpest (hochpathogene Form der aviären Influenza, Vogelgrippe) aufgetreten. Die meisten der 33 Provinzen haben infiziertes Geflügel gemeldet. Menschliche Erkrankungen sind seit Juli 2005 bekannt und bisher nur auf einigen Inseln (schwerpunktmäßig Java und Sumatra; vereinzelt auch Bali und Süd-Sulawesi) vorgekommen. Mit weiteren Fällen auf anderen Inseln ist jedoch zu rechnen. Die Letalität ist sehr hoch, es waren aber bisher in den meisten Fällen direkte Kontakte zu infizierten Tieren nachweisbar. Es wird Reisenden empfohlen, Kontakte mit lebendem oder rohem Geflügel bzw. Vögeln zu vermeiden. Darüber hinaus sind vereinzelt bei Katzen Infektionen mit dem H5N1-Virus aufgetreten. Auch diese scheinen jedoch in direktem Zusammenhang mit erkranktem Geflügel zu stehen. Dennoch sollten Kontakte zu freilaufenden Katzen vermieden werde. Hauskatzen sollten nicht in Kontakt mit Wildvögeln bzw. Geflügel kommen. Bitte beachten Sie auch die vom Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft unter www.bmel.de veröffentlichten aktuellen Informationen („Hinweise an Reisende zur Vogelgrippe“).

Tuberkulose
Tuberkulose kommt landesweit wesentlich häufiger als in Mitteleuropa vor. Die Übertragung erfolgt von Mensch zu Mensch über Tröpfcheninfektion oder enge Kontakte. Durch unsachgemäße oder abgebrochene Behandlungen gibt es zunehmend resistente Tuberkuloseerreger.

Luftverschmutzung durch Waldbrände
In der Trockenzeit kommt es regelmäßig in Kalimantan, Zentral- und Südsumatra zu großflächigen Waldbränden, die sich in der Region als intensiver und die Atemwege reizender Dunst bemerkbar machen können. Es wird empfohlen, sich – gegebenenfalls über die für Deutschland zuständigen Auslandsvertretungen der Republik Indonesien – über die Verhältnisse vor Ort zu unterrichten.

Medizinische Versorgung
Die medizinische Versorgung im Lande ist mit der in Europa nicht zu vergleichen. Sie ist vielfach technisch, apparativ und/oder hygienisch problematisch. Oft fehlen auch europäisch ausgebildete englischsprechende Ärzte. Ein ausreichender, weltweit gültiger Krankenversicherungsschutz und eine zuverlässige Reiserückholversicherung werden dringend empfohlen. Eine individuelle Reiseapotheke sollte mitgenommen und unterwegs von den z. T. hohen Temperaturen geschützt werden.

Lassen Sie sich vor einer Reise durch eine tropenmedizinische Beratungsstelle/einen Tropenmediziner/Reisemediziner persönlich beraten und Ihren Impfschutz anpassen, auch wenn Sie aus anderen Regionen schon Tropenerfahrung haben (siehe Kontaktadressen z.B.: http://www.dtg.org/ oder http://www.frm-web.de/).
Besonders chronisch kranke und behandlungsbedürftige Menschen müssen sich des gesundheitlichen Risikos einer Reise nach Indonesien bewusst sein.

Bitte beachten Sie neben unserem generellen Haftungsausschluss den folgenden wichtigen Hinweis:

Eine Gewähr für die Richtigkeit und Vollständigkeit der medizinischen Informationen sowie eine Haftung für eventuell eintretende Schäden kann nicht übernommen werden. Für Ihre Gesundheit bleiben Sie selbst verantwortlich.

Die Angaben sind:

  • zur Information medizinisch Vorgebildeter gedacht. Sie ersetzen nicht die Konsultation eines Arztes;
  • auf die direkte Einreise aus Deutschland in ein Reiseland, insbes. bei längeren Aufenthalten vor Ort zugeschnitten. Für kürzere Reisen, Einreisen aus Drittländern und Reisen in andere Gebiete des Landes können Abweichungen gelten;
  • immer auch abhängig von den individuellen Verhältnissen des Reisenden zu sehen. Eine vorherige eingehende medizinische Beratung durch einen Arzt / Tropenmediziner ist im gegebenen Fall regelmäßig zu empfehlen;
  • trotz größtmöglicher Bemühungen immer nur ein Beratungsangebot. Sie können weder alle medizinischen Aspekte abdecken, noch alle Zweifel beseitigen oder immer völlig aktuell sein.

(Stand Mai 2018)

Haftungsausschluss des Auswärtigen Amtes: Reise- und Sicherheitshinweise beruhen auf den zum angegebenen Zeitpunkt verfügbaren und als vertrauenswürdig eingeschätzten Informationen des Auswärtigen Amts. Eine Gewähr für die Richtigkeit und Vollständigkeit sowie eine Haftung für eventuell eintretende Schäden kann nicht übernommen werden. Gefahrenlagen sind oft unübersichtlich und können sich rasch ändern. Die Entscheidung über die Durchführung einer Reise liegt allein in Ihrer Verantwortung. Hinweise auf besondere Rechtsvorschriften im Ausland betreffen immer nur wenige ausgewählte Fragen. Gesetzliche Vorschriften können sich zudem jederzeit ändern, ohne dass das Auswärtige Amt hiervon unterrichtet wird. Die Kontaktaufnahme mit der zuständigen diplomatischen oder konsularischen Vertretung des Ziellandes wird daher empfohlen.

Das Auswärtige Amt rät dringend, die in den Reise- und Sicherheitshinweisen enthaltenen Empfehlungen zu beachten sowie einen entsprechenden Versicherungsschutz, z.B. einen Auslands-Krankenversicherungsschutz mit Rückholversicherung, abzuschließen. In diesem Zusammenhang wird darauf hingewiesen, dass Ihnen Kosten für erforderlich werdende Hilfsmaßnahmen nach dem Konsulargesetz in Rechnung gestellt werden.