AGB

Für die Reisevermittlung- /Veranstaltung gelten die Allgemeinen Geschäftsbedingungen von Art of Active.

Der Reisevertrag wird zwischen dem Reisenden und dem Leistungsträger/Veranstalter geschlossen. 

Im Falle der Reisevermittlung gelten die bestehenden Geschäftsbedingungen der Leistungsträger oder Transport-Anbieter (Airlines / Busgesellschaften / Taxiunternehmen)

Mit der Reiseanmeldung erkennen Sie (Kunde) die nachstehenden Bedingungen als Bestandteil des abgeschlossenen Reisevertrages mit uns (Art of Active) an.

Allgemeine Geschäfts- und Reisebedingungen von Art of Active

1     Anmeldung der Reise und Abschluss des Vertrages

Mit der Anmeldung, die mündlich, schriftlich, telefonisch oder auf elektronischem Wege (E-Mail/Internet) erteilt werden kann, bieten Sie uns den Abschluss eines Vermittlervertrages über Reisedienstleistungen zwischen Ihnen und dem Leistungsträger  vor Ort verbindlich an. Der Vertrag kommt erst dann zustande, wenn wir Ihnen im Namen des Leistungsträgers eine schriftliche Buchungsbestätigung durch E-Mail, Fax oder auf dem Postweg übermitteln. Buchen Sie eine Reise für eine Personengruppe, d. h. nicht ausschließlich für sich alleine werden Sie für Ihre Gruppe zum alleinigen Vertragspartner. Jeder einzelne Teilnehmer der von Ihnen gebuchten Reisegruppe wird dann durch Sie vertreten und Sie haften für sich selbst und deren Vertragsverpflichtungen. 

2     Datenschutz

Daten, die Sie uns übermitteln, werden ausschließlich zur Bearbeitung der Reisebuchung bzw. zur Kundenbetreuung verwendet und bei uns gespeichert. Wir geben keine dieser Daten an Dritte weiter, außer, es ist für die Reise erforderlich, z.B. Weiterleitung der Reisepasskopien zur Beantragung von Genehmigungen.

3     Leistungen

Wir sind grundsätzlich Reisevermittler zwischen Ihnen und den Leistungsträgern vor Ort. Dies wird auf Ihrer Buchungsbestätigung/Rechnung nicht weiter vermerkt. Soweit wir im Angebot oder in der Buchungsbestätigung/Rechnung auf die Vermittlung einzelner Leistungen hinweisen, z.B. Flug, Tauchsafari oder Transfer, sind wir also nicht selbst Luftfrachtführer, Veranstalter oder Transferunternehmen, sondern bestätigen nur das ordnungsgemäße Zustandekommen des Vertrages. Wir haften daher nicht für die Durchführung dieser Fremdleistungen selbst, sondern nur für die ordnungsgemäße Vermittlung dieser Leistungen. Eine etwaige Haftung für diese Fremdleistung regelt sich in diesen Fällen nach den Bedingungen des vermittelten Unternehmens, die wir Ihnen auf Wunsch zur Verfügung stellen. (AGB´s von RS-Diving Safari s. unten)

In einigen Fällen sind wir Reiseveranstalter, z.B. bei der Durchführung spezieller Reisen. In diesem Fall wird ausdrücklich auf der Buchungsbestätigung/Rechnung darauf hingewiesen.

Der Umfang der vertraglichen Leistungen, die wir vermitteln, ergeben sich aus der Buchungsbestätigung/Rechnung und können auch auf der Website (www.art-of-active.com) entnommen werden. Die auf der Internetseite enthaltenen Angaben sind für uns bindend. Wir behalten uns ausdrücklich vor, vom Leistungsträger aus sachlich berechtigten, nicht vorhersehbaren und erheblichen Gründen vor Vertragsabschluss eine Änderung der Prospektangaben zu erklären, über die der Kunde vor der Buchung informiert wird. Andere Prospekte, die nicht von Art of Active stammen, dienen lediglich der unverbindlichen Information und bewirken keine Gewährleistungspflicht für uns.

Wird auf Ihren Wunsch ein individueller Reiseverlauf geplant, erfolgt die Leistungsverpflichtung ausschließlich aus dem entsprechenden konkreten Angebot an Sie und der entsprechenden Buchungsbestätigung/Rechnung. Andere oder ergänzende Abreden zu den von uns ausgeschriebenen Leistungen oder Reisebedingungen bedürfen einer ausdrücklich schriftlichen Vereinbarung mit uns. Ausgenommen von der Verpflichtung der ausdrücklichen Vereinbarung sind Leistungsänderungen vor Ort, die sich z.B. durch behördliche Regelungen, wetterbedingte Routenänderungen oder andere notwendige Maßnahmen ergeben, die der Gefahrenabwehr und Sicherheit der Gäste dienen. Dies gilt auch, wenn ein Leistungsträger vor Ort entscheidet, einen Reiseverlauf seinem Ermessen nach an die Tauchfähigkeiten einer Reisegruppe oder einzelner Taucher anzupassen.

4      Zahlungen

Mit Vertragsabschluss wird eine Anzahlung von 20 % des Reisepreises innerhalb 14 Tagen fällig. Diese wird auf den Reisepreis angerechnet. Die Restzahlung ist bis 6 Wochen vor Reiseantritt zu zahlen. Die Zahlung kann auch mit den Kreditkarten sämtlicher großer Kreditkartenunternehmen erfolgen. Wir behalten uns das Recht vor, anfallende Verwaltungskosten in Höhe von 1,50 % des Reisepreises, die in Bezug auf eine Buchung mit Kreditkarte entstehen, zusätzlich zu berechnen. Erfolgt die Buchung kurzfristiger als 6 Wochen vor Reiseantritt, so ist der Reisepreis sofort bei Erhalt der schriftlichen Buchungsbestätigung/Rechnung fällig. Für die Einhaltung der o.a. Zahlungstermine sind Sie selbst verantwortlich. Eine Nichtleistung von Anzahlung oder Restzahlung hat keine Auswirkung auf die Wirksamkeit des Vertrages. Soweit wir zur Erbringung der Leistung bereit und in der Lage sind, besteht ohne vollständige Zahlung des Reisepreises kein Anspruch auf die Reiseleistung. Sind Zahlungen trotz ihrer Fälligkeit nicht gezahlt, kann der Leistungsträger die Durchführung der Reise ablehnen und hat Anspruch auf Stornoentgelte gemäß seiner allgemeinen Geschäftsbedingungen und auf eine Entschädigung für mögliche weitere Kosten in ihrer tatsächlichen und belegten Höhe, die dadurch entstehen.

5      Änderungen

5.1  Änderungen oder Abweichungen einzelner Reiseleistungen von dem vereinbarten Inhalt des Reisevertrages, die nach Vertragsabschluss notwendig werden, sind nur gestattet, soweit sie den Gesamtzuschnitt der gebuchten Reise nicht beeinträchtigen. Als Änderungen oder Abweichung gilt z.B. wenn die gebuchte Tauchsafari auf einem anderen als dem gebuchten Schiff durchgeführt wird und das Ersatzschiff nicht vergleichbaren Standard bietet. Wir verpflichten uns, Sie über die Leistungsänderungen oder -abweichungen unverzüglich in Kenntnis zu setzen. 

5.2   Preiserhöhungen

Zwischen dem Zeitpunkt Ihrer Buchung und dem Antritt Ihrer Reise können nicht vorhersehbare Preiserhöhungen eintreten, die vom Leistungsträger weitergeleitet werden. Ursachen sind z.B.  erhöhte Treibstoffkosten, Hafen- oder Behördengebühren, Steuern, Wechselkursänderungen. Liegen zwischen Vertragsabschluss und dem Reiseantritt mehr als 4 Monate und waren die verursachenden Umstände vor Vertragsabschluss nicht vorhersehbar können der Leistungsträger Ihnen diese Preiserhöhungen zusätzlich zum Reisepreis in Rechnung stellen. Selbstverständlich belegen wir auf Anforderung die Gründe und den Umfang der Preiserhöhung. Ab dem 20. Tag vor Reiseantritt sind Preiserhöhungen unwirksam. Sollte die Preiserhöhung 5% des Reisepreises übersteigen können Sie kostenfrei vom Reisevertrag zurücktreten. Ihr Rücktritt muss innerhalb von 10 Tagen schriftlich erklärt werden; geleistete Zahlungen erstatten wir Ihnen unverzüglich zurück. 

5.3.  Rücktritt vom Reisevertrag – Stornogebühren

Sie können jederzeit vor Reisebeginn vom Reisevertrag bzw. der Vermittlung zurücktreten. Dies bedarf Ihrer schriftlichen Erklärung durch E-Mail oder auf dem Postweg. Da der Leistungsträger/Veranstalter bis dahin bereits Aufwendungen hatte, kann er für den bisherigen Aufwand Ersatz von Ihnen fordern. Maßgeblicher Zeitpunkt ist der Eingang Ihrer schriftlichen Rücktrittserklärung bei uns. 

Sie betragen je Person bei Tauchsafaris, Kreuzfahrten, Bootsvollchartern und extra ausgearbeiteten Tauchreisen:

Bei Einzelbuchungen:

a)  ab Buchung bis zum 90.Tag vor Reiseantritt = 25 % des Reisepreises
b)  vom 89.-45.Tag vor Reiseantritt  = 40 % des Reisepreises
c)  vom 44.-29.Tag vor Reiseantritt  = 50 % des Reisepreises
d)  vom 28.-15.Tag vor Reiseantritt  = 75 % des Reisepreises
e)  ab 14 Tage vor Reiseantritt         = 95 % des Reisepreises
Bei Stornierungen fällt eine Bearbeitungsgebühr von € 50,- pro Person an.
Bei Gruppenreisen ab 5 Personen und Vollcharterbuchungen:

a)  ab Buchung bis zum 90.Tag vor Reiseantritt = 25 % des Reisepreises
b)  vom 89.- 45.Tag vor Reiseantritt  = 50 % des Reisepreises
c)  vom 44.- 15.Tag vor Reiseantritt  = 75 % des Reisepreises
e)  ab 14 Tage vor Reiseantritt          = 95 % des Reisepreises
Bei Stornierungen fällt eine Bearbeitungsgebühr von € 50,- pro Person an.
Stornoentschädigungen sind sofort fällig. Haben Sie bereits den ganzen Reisepreis gezahlt, wird Ihnen der Betrag unter Abzug der Stornoentschädigung unverzüglich zurück erstattet.

Da erfahrungsgemäß immer Umstände eintreten können, unter denen ein Rücktritt erforderlich wird, empfehlen wir Ihnen dringend den Abschluss einer Reisekosten-Rücktrittversicherung (z.B. beim ADAC)

5.4.  Ersatzpersonen

Sie können verlangen, dass an Ihrer Stelle eine andere Person an der Reise teilnimmt, sofern diese Person unter taucherischen Aspekten dafür geeignet ist und dies zeitlich auch von den Leistungsträgern noch geleistet werden kann oder dem nicht andere besondere Gründe entgegenstehen. Für die Umbuchung auf eine Ersatzperson wird eine pauschale Bearbeitungsgebühr von € 50,- berechnet. Sollten durch den Personenwechsel weitere Kosten für die Leistungsträger vor Ort anfallen, werden Sie Ihnen diese ebenfalls berechnen. Der neue Reiseteilnehmer tritt in alle Rechte und Pflichten Ihres Reisevertrages ein.

5.5  Nicht in Anspruch genommene Leistungen

Nach Antritt der Reise können Sie nur im gesetzlichen Rahmen vom Reisevertrag zurücktreten. Nehmen Sie Reiseleistungen ganz oder nur teilweise nicht in Anspruch, erfolgt keine Erstattung des Gegenwertes. Falls eine Möglichkeit besteht, bei den Leistungsträgern eine Erstattung der nicht in Anspruch genommenen Leistungen zu erhalten, werden wir diese an Sie weiterleiten. Uns stehen in diesem Fall 20% der von dort erstatteten Beträge als Ausgleich für den weiteren, damit verbundenen Aufwand zu. Wünschen Sie eine Änderung nach Reiseantritt, also früher oder später zurückzureisen, sind wir bemüht gegen Erstattung der Kosten ein Ersatzbeförderungsmittel zu Verfügung zu stellen. 

6       Rücktritt durch Art of Active

6.1.   Ohne Fristeinhaltung

Wenn Sie die Durchführung der Reise trotz Abmahnung nachhaltig stören oder Sie sich sonst in erheblichem Maße vertragswidrig verhalten, kann der Leistungsträger ohne Einhaltung einer Frist vom Reisevertrag zurücktreten. Der Anspruch auf den Reisepreis bleibt bestehen. Eventuelle Mehrkosten für die Rückbeförderung trägt der Störer selbst. 

6.2   Nichterreichen der Mindestteilnehmerzahl

Die Tauchsafaris können wirtschaftlich von allen Beteiligten nur dann durchgeführt werden, wenn eine bestimmte Mindestteilnehmerzahl erreicht wird. Diese Mindestteilnehmerzahl ist für jedes Schiff auf der Website (www.art-of-active.com) benannt. Wird diese Zahl nicht erreicht, kann der Leistungsträger bis 30 Tage vor Reiseantritt vom Reisevertrag zurücktreten. In diesem Fall können Sie entweder an einer anderen Tauchsafari aus unserem Angebot teilnehmen, sofern dies ohne Mehrpreis angeboten wird und organisatorisch möglich ist, z.B. aufgrund der Verfügbarkeit von freien Plätzen. Sie können aber auch die kostenfreie und sofortige Erstattung Ihrer bisher geleisteten Zahlung verlangen. Weitere Ansprüche bestehen nicht.

6.3   Außergewöhnliche Umstände

Wird die Reise infolge nicht vorhersehbarer, außergewöhnlicher Umstände erheblich erschwert, gefährdet oder beeinträchtigt z.B. durch Krieg, Streik oder Vorfälle, die in ihren Auswirkungen den vorgenannten Beispielen gleichkommen, wie innere Unruhen, Epidemien, hoheitliche Anordnungen, Beschlagnahmung/Zerstörung von Unterkünften oder Transportmitteln, Embargos, Naturkatastrophen, Havarien oder wird vom Auswärtigen Amt vor Reisen in dieses Land gewarnt, können sowohl Sie als auch der Leistungsträger den Reisevertrag kündigen. Der Reisepreis wird hierbei unter Abzug anfallender Stornokosten der Leistungsträger (Fluggesellschaften, Schiffseigner, Hotels) zurückerstattet. 

7     Haftung und Haftungsbeschränkungen

7.1  Haftung Art of Active haftet für die ordnungsgemäße Vermittlung der Leistung, jedoch nicht für die sorgfältige und mängelfreie Erbringung der vermittelten Leistungen der Leistungsträger. Wir haften im Rahmen der Sorgfaltspflicht eines ordentlichen Kaufmanns für die gewissenhafte Reisevorbereitung, die sorgfältige Auswahl der Leistungsträger und die Richtigkeit der Beschreibung aller angegebenen Reiseleistungen, bzw. der mitgeteilten Änderungen. Art of Active ist dem Kunden gegenüber nicht verantwortlich für Nichteinhaltungen seitens der einzelnen Leistungsträger. Wir haften nicht für Leistungen, die lediglich vermittelt wurden.

7.2. Haftungsbeschränkung. Für, durch den Leistungsträger schuldhaft verursachten Schäden haften wir nicht. Der Leistungsträger haftet hierbei nur in Höhe des 1,5-fachen Preises der vermittelten Leistung. Die Haftungsbeschränkung gilt nicht für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers und der Gesundheit, die schuldhaft herbeigeführt wurden. Die Haftungsbeschränkung gilt ferner nicht für sonstige Schäden, die vorsätzlich oder grob fahrlässig herbeigeführt wurden. Mängel der vermittelten Leistung sind dem Leistungsträger unverzüglich anzuzeigen; für deren Beseitigung oder Folgen haftet der Leistungsträger alleine.

7.3 An Sonderausflügen zu Land, zu Wasser, Tauchfahrten, Tauchen usw. beteiligen Sie sich auf eigene Gefahr. Insbesondere die Teilnahme an Bootsfahrten, Ausflügen (z.B. Besuch auf einem Leuchtturm) und Tauchgängen unternehmen Sie auf eigene Gefahr. Jegliche Haftung durch uns ist explizit ausgeschlossen. Die Sorge der entsprechenden Versicherung obliegt dem Teilnehmer. Voraussetzung für die Teilnahme an diesen Reisen ist ein einwandfreier Gesundheitszustand, sowie Tauchtauglichkeit. Die Sorge des Zustandes obliegt auch hier jedem Teilnehmer selbst. Die Teilnahme an Sport- und Tauchkursen erfolgt in jedem Fall auf eigene Gefahr.

7.4 Wird im Rahmen einer Reise oder zusätzlich zu dieser eine Beförderung (z.B. Bus, Taxi oder Bahn) durch uns vermittelt, haften wir nicht für die Erbringung der Beförderungsleistung. Eine Haftung regelt sich in diesem Falle nach den Beförderungsbedingungen dieser Unternehmen.

7.5 Verjährung Die Ansprüche des Kunden aus dem Reisevertrag zwischen dem Reisenden und dem Leistungsträger (Vita Diving Safaris) verjähren nach sechs Monaten, Schadensersatzansprüche aus unerlaubter Handlung drei Jahre nach dem vertraglich vereinbarten Reiseende.

7.6   Jeder Reise- / Safariteilnehmer ist für die Sicherung seiner Tauchutensilien selbst verantwortlich. Wir und der Leistungsträger vor Ort übernehmen keine Haftung für den Verlust oder die Beschädigung von Reisegepäck oder Tauchausrüstung.

7.7.   Das Tauchen erfolgt grundsätzlich auf eigene Gefahr. Wir und der Leistungsträger empfehlen jedem Kunden, seinen Versicherungsschutz für Personen- und Sachschäden vor Anreise zu überprüfen. 

8    Versicherungen 

Der Abschluss einer Reiserücktrittskosten-, Reisekostenausfall-, Reisegepäck-, Reiseunfall- und Reisekrankenversicherung. z.B. über den ADAC wird empfohlen
9       Mitwirkungspflicht des Reisenden

Sie sind verpflichtet, bei auftretenden Leistungsstörungen im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen mitzuwirken, Schäden zu vermeiden oder gering zu halten. Bei eventuell auftretenden Leistungsstörungen sind Sie verpflichtet, Ihre Beanstandungen unverzüglich der örtlichen Reiseleitung zur Kenntnis zu geben. Diese ist beauftragt, für Abhilfe zu sorgen, sofern dies möglich ist. Auf Verlangen hat die örtliche Reiseleitung eine Niederschrift anzufertigen. Zur Abgabe rechtsverbindlicher Erklärungen ist die Reiseleitung nicht befugt. Ansprüche müssen innerhalb eines Monats nach der vertraglich vorgegebenen Beendigung der Reise geltend gemacht werden. Kommen Sie diesen Verpflichtungen nicht nach, stehen Ihnen Ansprüche auf Minderung nicht zu.

Beachten Sie, dass bei Schäden am Reisegepäck diese sofort dem Beförderungsunternehmen (z.B. Airline) anzuzeigen sind. 

Sie verpflichten sich, die Sicherheitsstandards (Bootsbriefing) einzuhalten. Sollte dadurch, dass die Regeln nicht beachtet wurden ein Schadensfall eintreten, haften Sie vollumfänglich dafür.

10      Persönliche Voraussetzungen

Wir und der Leistungsträger können keine Verantwortung dafür übernehmen, dass Ihre persönlichen Voraussetzungen für die gebuchte Reise bestehen. Wenn Ihre Teilnahme an der Reise aufgrund fehlender persönlicher Voraussetzungen verhindert oder beeinträchtigt wird, so berechtigt Sie dies nicht zum kostenfreien Rücktritt vom Reisevertrag. Stellen Sie daher vor Reiseantritt sicher, dass Sie über die erforderlichen Reisedokumente verfügen, insbesondere Pass und Visa. 

Durch Ihre Buchung erklären Sie, dass psychisch und physisch keine Bedenken für Ihre Teilnahme an der Reise bestehen. Sie versichern mit Ihrer Buchung auch, dass Sie über die erforderliche Taucherfahrung (z.B. in Ägypten: Bei Fahrten zu Riffen innerhalb der Marineparks -Brother Islands, Daedalus Reef und Rocky-/Zabargad Islands- schreibt die ägyptische Regierung eine Taucherfahrung von mindestens 50 geloggten Tauchgängen vor) verfügen. Sie sind verpflichtet, vor Beginn des ersten Tauchgangs ein gültiges Tauchbrevet und eine tauchsportärztliche Unbedenklichkeitsbescheinigung (darf bis zum 40 Lebensjahr nicht älter als 2 Jahre und ab dem 40 Lebensjahr nicht älter als 1 Jahr sein) dem Leiter des Tauchbetriebes vorzulegen. Der zuständige Leiter des Tauchbetriebes hat das Recht, im Falle mangelnder Tauchqualifikation das gebuchte Tauchprogramm ggfs. umzuschreiben. Grundsätzlich taucht jeder Reiseteilnehmer auf eigene Gefahr. Sie verpflichten sich ebenfalls, die Tauchsicherheitsregeln am Reiseziel einzuhalten. Bei Verstoß können Sie vom Tauchprogramm ausgeschlossen werden, ohne dass dies ein Recht auf Entschädigung bewirkt. Sollte dadurch, dass die Tauchsicherheitsregeln nicht beachtet wurden ein Schadensfall eintreten, so haften Sie vollumfänglich dafür.

11    Anspruch auf Einzelkabine
Dieser Anspruch ist nur berechtigt, wenn der Reisende ausdrücklich eine Einzelkabine gebucht und gegen Aufpreis bezahlt hat. Bei Buchung eines Platzes in einer Doppelkabine besteht kein Anspruch auf gleichgeschlechtliche Belegung oder auf eine Einzelkabine.

12    Gerichtsstand

Der Reisende kann den Reisevermittler nur an dessen Sitz verklagen. Für Klagen des Reisevermittlers gegen den Reisenden ist der Wohnsitz des Reisenden maßgebend, es sei denn, die Klage richtet sich gegen Vollkaufleute oder Personen, die keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland haben, oder gegen Personen, die nach Abschluss des Vertrages ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort ins Ausland verlegt haben, oder deren Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt zum Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist. In diesen Fällen ist der Sitz des Reisevermittlers maßgebend.

13    Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen

Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen des Reisevertrages hat nicht die Unwirksamkeit des gesamten Reisevertrages zur Folge. Über Prospektmaterial und die Ausschreibung des Leistungsträgers hinausgehende Zusagen der Buchungsstelle oder des Reisebüros an die Reiseteilnehmer sind unwirksam. Ebenso unwirksam sind Zusagen der Reiseleitung während der Reise.