Costa Rica

Allgemeine Einreise- und Reiseinformationen Costa Rica
Einreisebestimmungen für deutsche Staatsangehörige

Reisedokumente
Die Einreise ist für deutsche Staatsangehörige mit folgenden Dokumenten möglich:

Reisepass: Ja

Vorläufiger Reisepass: Ja (bei Transitreise über die USA besteht Visapflicht!)

Personalausweis: Nein

Vorläufiger Personalausweis: Nein

Kinderreisepass: Ja

Anmerkungen: Alle Reisedokumente müssen sich in gutem Zustand befinden. Nach costa-ricanischem Recht müssen die Dokumente nur für den Tag der Einreise selbst und den Folgetag gültig sein. Da für die Rückreise (auch Transit) oder die Weiterreise über andere Länder meist jedoch eine längere Gültigkeit – die mindestens den kompletten Reisezeitraum abdecken muss oder darüber hinausgehende Gültigkeiten voraussetzt – erforderlich ist, wird grundsätzlich empfohlen, Reisedokumente mit einer Gültigkeit von einem halben Jahr mit sich zu führen.
Im Fall eines Passverlusts ist die bisher gewährte Ausreise auch mit deutschem Personalausweis nicht mehr möglich.

Visum
Deutsche Staatsangehörige können nach Costa Rica zu touristischen Zwecken für bis zu 90 Tage mit einem Reisepass visafrei einreisen. Ein Anspruch auf die maximale Aufenthaltsdauer besteht nicht, häufig wird eine kürzere Aufenthaltsgenehmigung erteilt. Die Entscheidung hierüber wird vom Beamten bei der Einreise auf der Grundlage des Rückflugtickets, Aufenthaltszwecks, finanzieller Leistungsfähigkeit, etc. erteilt. Reisende müssen ein Rückflugticket/Anschlussticket/Busticket und einen Finanzierungsnachweis für den Aufenthalt im Land vorlegen. Anträge auf Verlängerung der Aufenthaltsdauer können bei der Ausländerpolizei (Migración) gebührenpflichtig gestellt werden.
Sollte ein längerer Aufenthalt oder die Einreise zu einem anderen Zweck (z.B. Praktikum, Freiwilligendienst, Studium) geplant sein, so muss dafür vor der Einreise eine Aufenthaltserlaubnis bei der zuständigen Botschaft Costa Ricas in Berlin beantragt werden. Die costaricanische Einwanderungsbehörde informiert über Einwanderungsvoraussetzungen auf ihrer Webseite unter www.migracion.go.cr

Bei der Einreise von Panama und Nicaragua nach Costa Rica auf dem Landweg sollte unbedingt darauf geachtet werden, dass sowohl der costa-ricanische Einreisestempel als auch der panamaische bzw. nicaraguanische Ausreisestempel im Reisepass angebracht werden. Bei dem panamaisch-costaricanischen Grenzübergang Sixaola muss eine Brücke zu Fuß überquert werden. Reisende müssen dort darauf achten, von beiden Grenzkontrollen Stempel zu erhalten und die Brücke nicht ohne den Besuch der jeweiligen (daneben befindlichen) Grenzstationen zu überqueren. Gleiches gilt für die Rückreise.
Ohne diese Stempel im Pass kann es zu erheblichen Schwierigkeiten bei der Aus- und Weiterreise kommen, da die Ausländerpolizei in diesen Fällen die Möglichkeit eines illegalen Aufenthalts in Costa Rica prüft und zu diesem Zweck die Pässe bis zu einem Monat einbehält. Es können aus diesem Grund Inhaftierungen und Abschiebungen erfolgen.

Hinweise für Minderjährige
Minderjährige können grundsätzlich ohne Begleitung der Sorgeberechtigten einreisen und benötigen nach costa-ricanischem Recht nicht deren förmliche Einverständniserklärung. Die Praxis hat jedoch gezeigt, dass nicht ausgeschlossen werden kann, dass die costa-ricanischen Behörden auf die Vorlage einer notariellen Einwilligungserklärung der gesetzlichen Vertreter, in spanischer Sprache mit Apostille (Überbeglaubigung) nach dem Haager Übereinkommen zur Befreiung ausländischer öffentlicher Urkunden von der Legalisation, bestehen.

Bei der Ausreise aus Costa Rica von Minderjährigen, die auch costaricanische Staatsangehörige oder in Besitz einer Aufenthaltsgenehmigung (residencia) für Costa Rica sind, auch wenn dieser Aufenthaltstitel bereits abgelaufen ist, und die allein oder in Begleitung nur eines Elternteils oder einer dritten Person ausreisen, verlangen die costaricanischen Grenzbehörden ein sog. “Permiso de Salida” (Ausreiseerlaubnis), das bei der Migración in San José (bei Aufenthalt in Costa Rica) oder bei der costaricanischen Botschaft in Berlin beantragt werden kann. Ohne dieses Dokument wird eine Ausreise aus Costa Rica selbst dann nicht gestattet, wenn der mitausreisende Elternteil sein alleiniges Sorgerecht nachweisen kann. Welche Unterlagen im Einzelfall für die Ein- und Ausreise notwendig sind, sollte vor der Reise mit der costaricanischen Botschaft in Berlin geklärt werden.

Ein- und Ausreise über die USA
Für Ein- und Ausreise über die USA sind die Einreisebestimmungen für die USA zu beachten.
An den costaricanischen Flughäfen gelten verschärfte Sicherheitsvorkehrungen bei Reisen in und über die USA. So ist u.a. die Mitnahme von pulvrigen Substanzen (z. B. Kaffee) im Handgepäck nicht gestattet. Zu Ausnahmen (z. B. Erwerb in der Duty-Free-Zone) kontaktieren Sie bitte Ihre Fluglinie.
Ferner sollten Sie beachten, dass im Falle des Passverlusts (z. B. durch Diebstahl) von der deutschen Botschaft in San José kurzfristig ein vorläufiger Reisepass ausgestellt werden kann. Der vorläufige Reisepass berechtigt nicht zur visafreien Einreise in die USA, so dass vor Rückreise nach Deutschland über die USA noch ein Visum bei der Botschaft der USA in San José beantragt werden muss. Die Visabeantragung kann mehrere Arbeitstage in Anspruch nehmen, so dass unter Umständen der Rückflug nach Deutschland umgebucht werden muss.
Bei Diebstahl des biometriefähigen Reisepasses kann jedoch trotz des vorläufig ausgestellten deutschen Reisepasses und US Transitvisum die Einreise in die USA nicht garantiert werden. Daher wird empfohlen einen Transit in die USAmöglichst zu umgehen und den Flug umzubuchen.

Gebühren bei Ausreise
Seit Juni 2015 ist die Ausreisesteuer bei den meisten Fluggesellschaften in den Flugtickets enthalten. Wird die Grenze auf dem Landweg überquert, ist die Steuer zu entrichten (i.d.R. 7,- USD, zahlbar auch in colones). Bei längeren nicht-touristischen Aufenthalten, ohne erforderliches Visum, können Bußgelder verhängt werden.
Am 20.04.2018 tritt ein Gesetz über die Erhebung von Strafzahlungen bei illegalem Aufenthalt in Kraft. Sollten Sie sich länger in Costa Rica aufhalten, als Ihnen bei der Einreise erlaubt wurde, so muss pro angefangenem Monat, den Sie sich ohne Aufenthaltserlaubnis in Costa Rica aufgehalten haben, eine Strafe von 100 US-$ gezahlt werden. Diese kann auf der Homepage der Migración, landesweit in den Filialen der Banco de Costa Rica oder über Tucán  und in Postfilialen der Correos de Costa Rica in Paso Canoas, La Cruz, Liberia und Alajuela gezahlt werden. Bei Nichtbegleichung wird ein Einreiseverbot verhängt, das für den dreifachen Zeitraum des illegalen Aufenthaltes gilt. Diese Regelung gilt sowohl für Touristen, als auch für Personen mit temporärem Aufenthaltstitel.

Einreisebestimmungen für deutsche Staatsangehörige können sich kurzfristig ändern, ohne dass das Auswärtige Amt hiervon vorher unterrichtet wird. Rechtsverbindliche Informationen und/oder über diese Hinweise hinausgehende Informationen zu den Einreisebestimmungen erhalten Sie nur direkt bei der Botschaft oder einem der Generalkonsulate Ihres Ziellandes.

Allgemeine Reiseinformationen

Sprachen
Grundkenntnisse im Spanischen sind in Costa Rica empfehlenswert bzw. für Individualreisende notwendig.

Straßenverkehr
Die Straßen befinden sich generell in einem sehr schlechten Zustand (Schlaglöcher). Defensives Fahren wird dringend angeraten. Nachtfahrten sollten vermieden werden. Im Falle eines Unfalls dürfen die beteiligten Fahrzeuge i.d.R. erst nach Aufforderung der Polizei bewegt werden, da dies andernfalls als Schuldeingeständnis gewertet wird. In diesem Fall sollte man das Eintreffen eines Sachverständigen der Versicherungsgesellschaft (INS) abwarten. Die nationale Notrufnummer ist die 911. Bei einem Unfall muss damit gerechnet werden, dass das Mietwagenunternehmen – unabhängig von der Schuldfrage – die Kaution einbehält (bis zu ca. 2.000,- US-$).

Bei kleineren Schäden an den Unfallfahrzeugen ohne Personenschaden und wenn die Fahrzeuge ohne Abschleppfahrzeug bewegt werden können, besteht jedoch die Möglichkeit einer Einigung direkt an der Unfallstelle, ohne dass die Polizei zur Unfallstelle gerufen werden muss. Diese Einigung zwischen den Unfallparteien ist auf der mitzuführenden Erklärung „Declaración de Accidente de Tránsito Menor“ festzuhalten. Die Erklärung hat den Charakter einer eidesstattlichen Erklärung und führt dazu, dass i.d.R. keine Verhandlung beim Verkehrsgericht mehr erforderlich ist. Zusätzlich zu dem Formular sind als Dokumentation 5 Fotos oder 2 Videos von dem Unfall/Unfallstelle auf die Seite des INS zu laden. Mehr Informationen finden sich unter: www.ins-cr.com

Die allgemeinen Verkehrsregeln und die bei Ordnungswidrigkeiten vorgesehen hohen Strafen sind im „Ley de Tránsito por Vías Públicas Terrestres y Seguridad Vial“ (Ley N° 9078) geregelt. So droht bei Fahren unter Alkohol- oder Drogeneinfluss im Falle eines Unfalls mit Todesfolgen eine Gefängnisstrafe bis zu 15 Jahren.

Auch in Costa Rica sind die Nutzung eines Mobiltelefons während der Fahrt und das Fahren ohne Sicherheitsgurt unter – sehr hohe – Strafen gestellt (derzeit rund 104.000 Colones).

Sollten Reisende insbesondere außerhalb der Hauptstadt in Verkehrskontrollen ohne Belege zu einer Zahlung aufgefordert werden, kann über die Webseite des Ministeriums für Straßenbau und Transport (MOPT) durch Ausfüllen eines Formulars oder persönlich in einer Niederlassung der MOPT Anzeige gegen die jeweiligen Beamten erstattet werden. Die auf der Uniform ersichtliche Identifikationsnummer und die Nummer der Einheit sowie das Nummernschild des Fahrzeuges des/r Beamten sollten dabei angegeben werden können, andere Beweise (Zeugen, Dokumente, Fotos, Videoaufnahmen) sind von Vorteil.
Die Begleichung von Geldstrafen geschieht in Costa Rica ausschließlich über nationale Banken. Eine Bezahlung in Bar dürfen die Beamten somit nicht verlangen. Auch wenn die Entfernungen in Costa Rica kurz erscheinen, nehmen Überlandreisen oft viel Zeit in Anspruch.
Aktuelle Informationen über die Straßenverhältnisse können telefonisch unter 800-87267486 (von Costa Rica aus) erfragt werden (Spanischkenntnisse erforderlich).

Mietwagen
Bei der Übernahme sollten die Funktionsfähigkeit und der äußere Zustand des Fahrzeugs gründlich geprüft und in einem Protokoll sowie per Kamera festgehalten werden.
Die meisten Mietwagenfirmen bieten die Möglichkeit an, einen Transfer vom Flughafen zum Hotel zu buchen.

Überlandbusse
Alternativ zu einem Mietwagen kann man Costa Rica auch mit Überlandbussen bereisen. Fast alle bedeutenden Touristenorte werden ab San José zuverlässig von Fernbussen angefahren. Es gibt kein zentrales Busterminal. Reisende sollten sich daher über das genaue Abfahrtsterminal in San José informieren. Das Reisen mit diesen Bussen ist weitgehend sicher,  Reisenden sollten dennoch auf ihre Wertsachen und ihr Gepäck achten.  Näheres dazu auch im Abschnitt Kriminalität.
Busnetzeinschränkungen gibt es ggf. auf der Nicoya-Halbinsel. Dort kann aber, wie auch an vielen anderen Orten, auf private Shuttleservices zurückgegriffen werden.

Baden im Meer
Besondere Vorsicht ist beim Baden im Meer geboten. Starke Strömungen und plötzlicher, starker Wellengang können auch gute Schwimmer in Gefahr bringen und führen jährlich zum Tod von Touristen und Einheimischen. Einheimische sollten befragt und ihre Hinweise unbedingt beachtet werden. Es ist zu bedenken, dass die Sicherheitsvorkehrungen sehr häufig nicht den europäischen Sicherheitsvorstellungen entsprechen (wenige Gefahrenhinweise, wenige Strände mit Rettungsschwimmern, keine Rettungsboote).

Abenteuer-Tourismus
Abenteuer-Tourismus (Wildwasser-Rafting, Canopy usw.) erfreut sich in Costa Rica großer Beliebtheit. Die Sicherheitsvorkehrungen entsprechen häufig nicht dem deutschen Standard. Da es hierbei immer wieder zu Unfällen kommt, ist es ratsam, Abenteuer-Touren nur bei etablierten, beim Instituto Costarricense de Turismo (ICT) registrierten, Tourismusunternehmen und ggfs. mit englischsprachigen Führern zu buchen und Sicherheitsmaßnahmen vorher abzufragen. In diesem Zusammenhang weist das Auswärtige Amt darauf hin, dass außerhalb von San José häufig nur eine medizinische Grundversorgung möglich ist (siehe Abschnitt Ärztliche Versorgung im Notfall). Ebenso empfiehlt sich, vorsorglich mit der Reisekrankenversicherung zu klären, ob diese Behandlungskosten im Falle von Unfällen im Bereich Abenteuer-Tourismus/Risikosportarten (s. o.) übernimmt.

Geld/Kreditkarten
Die meisten Banken wie z.B. die Banco Nacional, Banco de Costa Rica und die ATH haben Verträge mit Maestro gekündigt, so dass mit einer Maestro-Karte bei diesen Banken kein Bargeld mehr abgehoben werden kann. Eine Bargeldversorgung mit der Maestro-Karte ist deshalb nur noch bei der Scotia Bank gegen eine Gebühr von 15% möglich. Die Abhebung ist i.d.R. bis zu einer Höhe von ca. 200.000,-Colones pro Tag (ca. 300,- €) bzw. dem mit der Hausbank vereinbarten Rahmen möglich. Beim Geldziehen direkt am Schalter, was nur mit Kreditkarte möglich ist, ist Vorsicht geboten, da dies häufig eine Spontansperre der Karte auslöst, die nur telefonisch aufgehoben werden kann.
Reisende sollten sich nicht ausschließlich hierauf verlassen, sondern alternative Zahlungsmittel (Bargeld in Euro und US-Dollar) mitführen.  

Versorgung im Notfall
Reisende sollten auf einen ausreichenden Reisekrankenversicherungsschutz achten, der im Notfall auch einen Rettungsflug nach Deutschland abdeckt, siehe auch Medizinische Versorgung.
Es gibt regelmäßig Fälle, in denen Notfallpatienten wegen nicht vorliegender Kostenübernahme die Behandlung verweigert wird. Gleiches gilt für die zahlreichen privaten Ambulanzdienste (z.B. für Helikoptertransport vom Unfallort in ein Krankenhaus in San José).

Besondere Zollvorschriften

Es ist verboten, Fleisch- und Wurstwaren, Milchprodukte, Obst und Gemüse (Ausnahme: Konserven) im Reisegepäck nach Costa Rica einzuführen.
Die Ausfuhr von Pflanzen, Tieren und Muscheln aus Costa Rica ist ebenfalls verboten.

Weitergehende Zollinformationen zur Einfuhr von Waren erhalten Sie bei der Botschaft Ihres Ziellandes. Nur dort kann eine rechtsverbindliche Auskunft gegeben werden.
Die Zollbestimmungen für Deutschland können Sie auf der Webseite des deutschen Zolls und per App “Zoll und Reise” finden oder dort telefonisch erfragen.

Medizinische Hinweise

Aktuelle medizinische Hinweise
Zika-Virus-Infektion
In der Region wird aktuell eine deutliche Zunahme von durch Mücken übertragbaren Zika-Virus-Infektionen beobachtet, die klinisch ähnlich wie Dengue-Fieber verlaufen, allerdings für ungeborene Kinder eine Gefahr darstellt. Eine Impfung, eine Chemoprophylaxe oder eine spezifische Therapie stehen absehbar nicht zur Verfügung.
Das Auswärtige Amt empfiehlt daher Schwangeren und Frauen, die schwanger werden wollen, in Abstimmung mit der Deutschen Gesellschaft für Tropenmedizin und Internationale Gesundheit (DTG) sowie dem Robert-Koch-Institut von vermeidbaren Reisen in Zika-Virus-Ausbruchsgebiete abzusehen, da ein Risiko frühkindlicher Fehlbildungen bei einer Infektion der Frau gegeben ist.
Bei unvermeidbaren Reisen muss auf eine ganztägige konsequente Anwendung persönlicher Schutzmaßnahmen zur Vorbeugung von Mückenstichen geachtet werden, siehe auch: Schutzmaßnahmen Mückenstiche 
Weitere Informationen zur Zika-Virus-Infektion und deren Prävention finden Sie im Merkblatt Zika-Virus des Gesundheitsdienstes.

Impfschutz
Gelbfieber
In Costa Rica selbst gibt es kein Gelbfieber. Bei direkter Einreise aus Deutschland wird kein Nachweis einer Gelbfieberimpfung verlangt, wohl aber für alle Reisenden älter als 12 Monate bei Einreise aus einem Gelbfieber-Endemiegebiet (siehe www.who.int) wie dem Nachbarland Panama.

Das Auswärtige Amt empfiehlt die Standardimpfungen gemäß aktuellem Impfkalender des Robert-Koch-Institutes www.rki.de für Kinder und Erwachsene zu überprüfen und zu vervollständigen. Dazu gehören auch für Erwachsene die Impfungen gegen Tetanus, Diphtherie, ggf. auch gegen Pertussis, Mumps, Masern, Röteln (MMR), Influenza und Pneumokokken.
Als Reiseimpfungen werden Impfungen gegen Hepatitis A, bei Langzeitaufenthalt oder besonderer Exposition auch gegen Hepatitis B, Tollwut und Typhus empfohlen.

Malaria
Die Übertragung erfolgt durch den Stich abend- und nachtaktiver Anopheles-Mücken. Unbehandelt verläuft insbesondere die Malaria tropica nicht selten tödlich. Die Malaria-Erkrankung kann auch noch Wochen bis Monate nach dem Aufenthalt ausbrechen. Beim Auftreten von Fieber in dieser Zeit ist ein Hinweis auf den Aufenthalt in einem Malariagebiet an den behandelnden Arzt notwendig. Es besteht ganzjährig ein geringes Risiko in den atlantischen Nordprovinzen, v. a. Limón/Huetar Atlántica (Matina und Talemanca) sowie ein minimales Risiko in den tiefliegenden Teilen von Limón/Huetar Atlántica, Puntarenas/Brunca, Alajuela/Huetar Norte (Los Chiles), Guanacaste/Chorotega und Heredia/Central Norte.
Nachdem in den Jahren 2012 bis 2015 in Costa Rica keine Malariafälle offiziell bekannt wurden, hat das Gesundheitsministerium 2017 eine aktuelle Information herausgegeben, wonach es malariainfizierte Patienten in den Jahren 2016 und 2017 gab. Es handelte sich um isolierte einheimische (autochthone) Fälle, 4 in Matina (Limón), 3 in Sarapiquí, Heredia und 2 in Pital, San Carlos.
Die hohe und ständige Migration zwischen Nicaragua und Costa Rica erhöht zusätzlich das Risiko der Übertragung einer Malaria-Erkrankung.
Als malariafrei gelten alle Städte sowie die übrigen Landesteile. Je nach Reiseprofil kann daher eine Standby-Medikation mit Chloroquin sinnvoll sein, deren Einnahme unbedingt vor der Reise mit einem Tropen- bzw. Reisemediziner besprochen werden sollte. In jedem Fall ist die konsequente Anwendung persönlicher Maßnahmen zur Minimierung von Mückenstichen (s .u.) sinnvoll.

Dengue-Fieber
Dengue wird landesweit durch den Stich der tagaktiven Mücke Aedes aegypti übertragen. Die Erkrankung geht in der Regel mit Fieber, Hautausschlag und ausgeprägten Gliederschmerzen einher. In seltenen Fällen treten insbesondere bei Kindern der Lokalbevölkerung schwerwiegende Komplikationen inkl. möglicher Todesfolge auf. Diese sind jedoch bei Reisenden sehr selten. Da es derzeit weder eine Impfung bzw. Chemoprophylaxe noch eine spezifische Therapie gegen Dengue gibt, besteht die einzige Möglichkeit zur Vermeidung dieser Virusinfektion in der konsequenten Anwendung persönlicher Maßnahmen zur Minimierung von Mückenstichen, z. B. lange bedeckende Kleidung bzw. Auftragen von Repellentien auf unbedeckte Hautpartien (s. u.).

Chikungunya
Aktuell gibt es, ausgehend von der Karibik Insel St. Martin im Januar 2014 wie in anderen Gebieten der Region inzwischen auch Fälle von Chikungunya in Costa Rica. Chikungunya zeigt ähnliche Symptome wie Dengue-Fieber (s. o.) und wird ebenfalls über Aedes-Mücken übertragen, so dass in jedem Fall die u. g. persönlichen Mückenschutzmaßnahmen beachtet werden sollten.
Ein Merkblatt zu Chikungunya finden Sie unter www.diplo.de/reisemedizin.

Influenza
Die saisonale Influenza (Grippe) kann landesweit übertragen werden, so dass wie in Deutschland gemäß aktuellem Impfkalender (s.o.) die Grippeschutzimpfung eine sinnvolle Ergänzung des Impfschutzes darstellt.

Leishmaniasis
Leishmaniasis kommt landesweit vor. Die einzelligen Parasiten werden ebenfalls durch Mücken übertragen. Auch in dieser Hinsicht ist ein Schutz vor Mücken empfehlenswert (s. u.).

Persönlicher Mückenschutz
Aufgrund der mückengebundenen Infektionsrisiken wird allen Reisenden empfohlen:

  • körperbedeckende Kleidung zu tragen (lange Hosen, lange Hemden),
  • tagsüber (Dengue, Chikungunya, Zika) sowie in den Abendstunden und nachts (Malaria) Insektenschutzmittel (Repellentien) auf alle freien Körperstellen wiederholt aufzutragen,
  • ggf. unter einem imprägnierten Moskitonetz schlafen.

Siehe dazu auch das Merkblatt Schutzmaßnahmen Mückenstiche.

Durchfallerkrankungen
Durchfallerkrankungen bei Reisenden sind häufig, z. T. auch schwer.
Durch eine entsprechende Lebensmittel- und Trinkwasserhygiene lassen sich die meisten Durchfallerkrankungen vermeiden. Wenn Sie Ihre Gesundheit während Ihres Aufenthaltes nicht gefährden wollen, dann beachten Sie folgende grundlegende Hinweise: Ausschließlich Wasser sicheren Ursprungs trinken, z. B. Flaschenwasser mit Kohlensäure, nie Leitungswasser. Im Notfall gefiltertes, desinfiziertes und abgekochtes Wasser benutzen. Unterwegs auch zum Geschirrspülen und Zähneputzen wo möglich Trinkwasser benutzen. Bei Nahrungsmitteln gilt: kochen oder selber schälen. Halten Sie unbedingt Fliegen von Ihrer Verpflegung fern. Waschen Sie sich so oft wie möglich mit Seife die Hände immer vor der Essenszubereitung und vor dem Essen. Händedesinfektion, wo angebracht, durchführen, ggf. Einmalhandtücher verwenden.

Tollwut
Tollwut kann durch den Biss und Speichel infizierter Säugetiere, meist Hunde, auf den Menschen  übertragen werden. Einen sicheren Schutz bietet die präexpositionelle Impfung (= vor der Reise

Leptospirose
Ganzjährig kann die Leptospirose vereinzelt durch mit Nagetierausscheidungen kontaminiertes Oberflächenwasser übertragen werden. Diese bakterielle Infektion verläuft meist wie ein milder grippaler Infekt, kann in seltenen Fällen jedoch auch zu schwerwiegender Beteiligung der Leber und Nieren führen. Bei zu erwartender Exposition kann im Einzelfall nach sorgsamer Risikoabwägung durch einen Reise- bzw. Tropenmediziner eine medikamentöse Prophylaxe mit Doxycyclin erwogen werden.

HIV
Durch ungeschützte sexuelle Kontakte, bei Drogenmissbrauch (unsaubere Spritzen und Kanülen) und Bluttransfusionen besteht grundsätzlich das Risiko einer HIV-Infektion. Kondombenutzung wird immer, insbesondere aber bei Gelegenheitsbekanntschaften, empfohlen.

Medizinische Versorgung
Die Gesundheitsversorgung ist gerade in ländlichen Gebieten häufig nicht mit europäischen technischen und hygienischen Standards vergleichbar. Planbare Eingriffe sollten nach Möglichkeit daher in Deutschland erfolgen. Grundsätzlich sollte bei ernsthaften Erkrankungen, Unfällen, etc. schnellstmöglich eines der Krankenhäuser im Großraum San José aufgesucht werden.

Die Kosten für eine medizinische Behandlung sowie Medikamente müssen in der Regel vor Ort sofort in bar (auch Kreditkartenzahlung ist ggf. möglich) beglichen werden. Vor Reiseantritt sollte unbedingt eine Auslandsreise-Krankenversicherung abgeschlossen werden, die einen Rücktransport im Notfall mit einschließt. Lassen Sie sich in jedem Fall vor einer Reise nach Costa Rica durch eine tropenmedizinische Beratungsstelle oder einen Tropen- bzw. Reisemediziner beraten (Verzeichnis z. B. unter www.dtg.org).

Eine Liste von deutsch- oder englischsprachigen Ärzten finden Sie auf der Website der deutschen Botschaft San José unter www.san-jose.diplo.de.

Bitte beachten Sie neben unserem generellen Haftungsausschluss den folgenden wichtigen Hinweis:

Eine Gewähr für die Richtigkeit und Vollständigkeit der medizinischen Informationen sowie eine Haftung für eventuell eintretende Schäden kann nicht übernommen werden. Für Ihre Gesundheit bleiben Sie selbst verantwortlich.

Die Angaben sind:

  • zur Information medizinisch Vorgebildeter gedacht. Sie ersetzen nicht die Konsultation eines Arztes;
  • auf die direkte Einreise aus Deutschland in ein Reiseland, insbesondere bei längeren Aufenthalten vor Ort zugeschnitten. Für kürzere Reisen, Einreisen aus Drittländern und Reisen in andere Gebiete des Landes können Abweichungen gelten;
  • immer auch abhängig von den individuellen Verhältnissen des Reisenden zu sehen. Eine vorherige eingehende medizinische Beratung durch einen Arzt / Tropenmediziner ist im gegebenen Fall regelmäßig zu empfehlen;
  • trotz größtmöglicher Bemühungen immer nur ein Beratungsangebot. Sie können weder alle medizinischen Aspekte abdecken, noch alle Zweifel beseitigen oder immer völlig aktuell sein.

(Stand Mai 2018)

Haftungsausschluss des Auswärtigen Amtes: Reise- und Sicherheitshinweise beruhen auf den zum angegebenen Zeitpunkt verfügbaren und als vertrauenswürdig eingeschätzten Informationen des Auswärtigen Amts. Eine Gewähr für die Richtigkeit und Vollständigkeit sowie eine Haftung für eventuell eintretende Schäden kann nicht übernommen werden. Gefahrenlagen sind oft unübersichtlich und können sich rasch ändern. Die Entscheidung über die Durchführung einer Reise liegt allein in Ihrer Verantwortung. Hinweise auf besondere Rechtsvorschriften im Ausland betreffen immer nur wenige ausgewählte Fragen. Gesetzliche Vorschriften können sich zudem jederzeit ändern, ohne dass das Auswärtige Amt hiervon unterrichtet wird. Die Kontaktaufnahme mit der zuständigen diplomatischen oder konsularischen Vertretung des Ziellandes wird daher empfohlen.

Das Auswärtige Amt rät dringend, die in den Reise- und Sicherheitshinweisen enthaltenen Empfehlungen zu beachten sowie einen entsprechenden Versicherungsschutz, z.B. einen Auslands-Krankenversicherungsschutz mit Rückholversicherung, abzuschließen. In diesem Zusammenhang wird darauf hingewiesen, dass Ihnen Kosten für erforderlich werdende Hilfsmaßnahmen nach dem Konsulargesetz in Rechnung gestellt werden.