Allgemeine Einreise- und Reiseinformationen Costa Rica |
Einreisebestimmungen für deutsche Staatsangehörige
Reisedokumente Reisepass: Ja Vorläufiger Reisepass: Ja (bei Transitreise über die USA besteht Visapflicht!) Personalausweis: Nein Vorläufiger Personalausweis: Nein Kinderreisepass: Ja Anmerkungen: Alle Reisedokumente müssen sich in gutem Zustand befinden. Nach costa-ricanischem Recht müssen die Dokumente nur für den Tag der Einreise selbst und den Folgetag gültig sein. Da für die Rückreise (auch Transit) oder die Weiterreise über andere Länder meist jedoch eine längere Gültigkeit – die mindestens den kompletten Reisezeitraum abdecken muss oder darüber hinausgehende Gültigkeiten voraussetzt – erforderlich ist, wird grundsätzlich empfohlen, Reisedokumente mit einer Gültigkeit von einem halben Jahr mit sich zu führen. Visum Bei der Einreise von Panama und Nicaragua nach Costa Rica auf dem Landweg sollte unbedingt darauf geachtet werden, dass sowohl der costa-ricanische Einreisestempel als auch der panamaische bzw. nicaraguanische Ausreisestempel im Reisepass angebracht werden. Bei dem panamaisch-costaricanischen Grenzübergang Sixaola muss eine Brücke zu Fuß überquert werden. Reisende müssen dort darauf achten, von beiden Grenzkontrollen Stempel zu erhalten und die Brücke nicht ohne den Besuch der jeweiligen (daneben befindlichen) Grenzstationen zu überqueren. Gleiches gilt für die Rückreise. Hinweise für Minderjährige Bei der Ausreise aus Costa Rica von Minderjährigen, die auch costaricanische Staatsangehörige oder in Besitz einer Aufenthaltsgenehmigung (residencia) für Costa Rica sind, auch wenn dieser Aufenthaltstitel bereits abgelaufen ist, und die allein oder in Begleitung nur eines Elternteils oder einer dritten Person ausreisen, verlangen die costaricanischen Grenzbehörden ein sog. “Permiso de Salida” (Ausreiseerlaubnis), das bei der Migración in San José (bei Aufenthalt in Costa Rica) oder bei der costaricanischen Botschaft in Berlin beantragt werden kann. Ohne dieses Dokument wird eine Ausreise aus Costa Rica selbst dann nicht gestattet, wenn der mitausreisende Elternteil sein alleiniges Sorgerecht nachweisen kann. Welche Unterlagen im Einzelfall für die Ein- und Ausreise notwendig sind, sollte vor der Reise mit der costaricanischen Botschaft in Berlin geklärt werden. Ein- und Ausreise über die USA Gebühren bei Ausreise Einreisebestimmungen für deutsche Staatsangehörige können sich kurzfristig ändern, ohne dass das Auswärtige Amt hiervon vorher unterrichtet wird. Rechtsverbindliche Informationen und/oder über diese Hinweise hinausgehende Informationen zu den Einreisebestimmungen erhalten Sie nur direkt bei der Botschaft oder einem der Generalkonsulate Ihres Ziellandes. |
Allgemeine Reiseinformationen
Sprachen Straßenverkehr Bei kleineren Schäden an den Unfallfahrzeugen ohne Personenschaden und wenn die Fahrzeuge ohne Abschleppfahrzeug bewegt werden können, besteht jedoch die Möglichkeit einer Einigung direkt an der Unfallstelle, ohne dass die Polizei zur Unfallstelle gerufen werden muss. Diese Einigung zwischen den Unfallparteien ist auf der mitzuführenden Erklärung „Declaración de Accidente de Tránsito Menor“ festzuhalten. Die Erklärung hat den Charakter einer eidesstattlichen Erklärung und führt dazu, dass i.d.R. keine Verhandlung beim Verkehrsgericht mehr erforderlich ist. Zusätzlich zu dem Formular sind als Dokumentation 5 Fotos oder 2 Videos von dem Unfall/Unfallstelle auf die Seite des INS zu laden. Mehr Informationen finden sich unter: www.ins-cr.com Die allgemeinen Verkehrsregeln und die bei Ordnungswidrigkeiten vorgesehen hohen Strafen sind im „Ley de Tránsito por Vías Públicas Terrestres y Seguridad Vial“ (Ley N° 9078) geregelt. So droht bei Fahren unter Alkohol- oder Drogeneinfluss im Falle eines Unfalls mit Todesfolgen eine Gefängnisstrafe bis zu 15 Jahren. Auch in Costa Rica sind die Nutzung eines Mobiltelefons während der Fahrt und das Fahren ohne Sicherheitsgurt unter – sehr hohe – Strafen gestellt (derzeit rund 104.000 Colones). Sollten Reisende insbesondere außerhalb der Hauptstadt in Verkehrskontrollen ohne Belege zu einer Zahlung aufgefordert werden, kann über die Webseite des Ministeriums für Straßenbau und Transport (MOPT) durch Ausfüllen eines Formulars oder persönlich in einer Niederlassung der MOPT Anzeige gegen die jeweiligen Beamten erstattet werden. Die auf der Uniform ersichtliche Identifikationsnummer und die Nummer der Einheit sowie das Nummernschild des Fahrzeuges des/r Beamten sollten dabei angegeben werden können, andere Beweise (Zeugen, Dokumente, Fotos, Videoaufnahmen) sind von Vorteil. Mietwagen Überlandbusse Baden im Meer Abenteuer-Tourismus Geld/Kreditkarten Versorgung im Notfall |
Besondere Zollvorschriften
Es ist verboten, Fleisch- und Wurstwaren, Milchprodukte, Obst und Gemüse (Ausnahme: Konserven) im Reisegepäck nach Costa Rica einzuführen. Weitergehende Zollinformationen zur Einfuhr von Waren erhalten Sie bei der Botschaft Ihres Ziellandes. Nur dort kann eine rechtsverbindliche Auskunft gegeben werden. |
Medizinische Hinweise
Aktuelle medizinische Hinweise Impfschutz Das Auswärtige Amt empfiehlt die Standardimpfungen gemäß aktuellem Impfkalender des Robert-Koch-Institutes www.rki.de für Kinder und Erwachsene zu überprüfen und zu vervollständigen. Dazu gehören auch für Erwachsene die Impfungen gegen Tetanus, Diphtherie, ggf. auch gegen Pertussis, Mumps, Masern, Röteln (MMR), Influenza und Pneumokokken. Malaria Dengue-Fieber Chikungunya Influenza Leishmaniasis Persönlicher Mückenschutz
Siehe dazu auch das Merkblatt Schutzmaßnahmen Mückenstiche. Durchfallerkrankungen Tollwut Leptospirose HIV Medizinische Versorgung Die Kosten für eine medizinische Behandlung sowie Medikamente müssen in der Regel vor Ort sofort in bar (auch Kreditkartenzahlung ist ggf. möglich) beglichen werden. Vor Reiseantritt sollte unbedingt eine Auslandsreise-Krankenversicherung abgeschlossen werden, die einen Rücktransport im Notfall mit einschließt. Lassen Sie sich in jedem Fall vor einer Reise nach Costa Rica durch eine tropenmedizinische Beratungsstelle oder einen Tropen- bzw. Reisemediziner beraten (Verzeichnis z. B. unter www.dtg.org). Eine Liste von deutsch- oder englischsprachigen Ärzten finden Sie auf der Website der deutschen Botschaft San José unter www.san-jose.diplo.de. Bitte beachten Sie neben unserem generellen Haftungsausschluss den folgenden wichtigen Hinweis: Eine Gewähr für die Richtigkeit und Vollständigkeit der medizinischen Informationen sowie eine Haftung für eventuell eintretende Schäden kann nicht übernommen werden. Für Ihre Gesundheit bleiben Sie selbst verantwortlich. Die Angaben sind:
(Stand Mai 2018) Haftungsausschluss des Auswärtigen Amtes: Reise- und Sicherheitshinweise beruhen auf den zum angegebenen Zeitpunkt verfügbaren und als vertrauenswürdig eingeschätzten Informationen des Auswärtigen Amts. Eine Gewähr für die Richtigkeit und Vollständigkeit sowie eine Haftung für eventuell eintretende Schäden kann nicht übernommen werden. Gefahrenlagen sind oft unübersichtlich und können sich rasch ändern. Die Entscheidung über die Durchführung einer Reise liegt allein in Ihrer Verantwortung. Hinweise auf besondere Rechtsvorschriften im Ausland betreffen immer nur wenige ausgewählte Fragen. Gesetzliche Vorschriften können sich zudem jederzeit ändern, ohne dass das Auswärtige Amt hiervon unterrichtet wird. Die Kontaktaufnahme mit der zuständigen diplomatischen oder konsularischen Vertretung des Ziellandes wird daher empfohlen. Das Auswärtige Amt rät dringend, die in den Reise- und Sicherheitshinweisen enthaltenen Empfehlungen zu beachten sowie einen entsprechenden Versicherungsschutz, z.B. einen Auslands-Krankenversicherungsschutz mit Rückholversicherung, abzuschließen. In diesem Zusammenhang wird darauf hingewiesen, dass Ihnen Kosten für erforderlich werdende Hilfsmaßnahmen nach dem Konsulargesetz in Rechnung gestellt werden. |