Allgemeine Einreise- und Reiseinformationen Mexiko |
Einreisebestimmungen für deutsche Staatsangehörige
Reisedokumente Die Einreise ist für deutsche Staatsangehörige mit folgenden Dokumenten möglich: Reisepass: Ja Vorläufiger Reisepass: Ja Personalausweis: Nein Vorläufiger Personalausweis: Nein Kinderreisepass: Ja Anmerkungen: Reisedokumente sollten nach geltenden Bestimmungen noch sechs Monate gültig sein, in der Praxis genügt jedoch eine Restgültigkeit für die Dauer des geplanten Aufenthalts. Visum Die beim Reisenden verbleibende Ausfertigung der Touristenkarte sollte sicher verwahrt werden, sie muss bei der Ausreise aus Mexiko vorgelegt werden. Personenkontrollen zur Überprüfung des legalen Aufenthalts in Mexiko sind häufig, daher sollte man jederzeit eine Kopie von Pass und Touristenkarte mit sich führen. Bei Verlust muss spätestens bei Ausreise gegen Gebühr eine neue Karte erworben werden (umgerechnet ca. 20,- €). Bei der Einreise auf dem Landweg über die USA kann es vorkommen, dass Touristenkarten nicht abgestempelt werden. In diesem Fall muss dies, z. B. gegen Vorlage des Bustickets, beim Instituto Nacional de Migración des Grenzortes nachgeholt werden, dies ist z.B. in Tijuana auch im INM-Büro im Flughafen möglich. Es wird dringend davon abgeraten, die Weiterreise durch Mexiko ohne gültiges Touristenvisum anzutreten. Es besteht das Risiko, bei einer Kontrolle in Abschiebehaft genommen und zügig nach Deutschland ausgewiesen zu werden. Ein- und Ausreise über die USA! Beantragung von Aufenthaltsgenehmigungen: Reisen von Minderjährigen Kinder mit einem mexikanischen Elternteil besitzen die mexikanische Staatsangehörigkeit, auch wenn sie nicht in Mexiko geboren worden sind. Auch wenn sie mit einem deutschen Pass nach Mexiko eingereist sind, haben sie in Mexiko eigentlich keinen Touristenstatus, was bei der Ausreise ohne mexikanischen Pass zu Problemen führen kann. Eltern, die mit mexikanischen Minderjährigen reisen, sind überdies verpflichtet, ein Original der Geburtsurkunde des Kindes mitzuführen. Erwerbstätigkeit / Humanitäre Hilfe / Menschenrechtsverteidiger Bei Personenkontrollen wird nicht nur der Ausweis verlangt, sondern auch die mexikanische Aufenthaltserlaubnis (Touristenkarte FMM, bzw. FM 2/3). Ausländer sollten ihre mexikanische Aufenthaltserlaubnis jederzeit, zumindest als Kopie, bei sich führen. Andernfalls besteht das Risiko, von der Einwanderungsbehörde in Gewahrsam genommen und ggf. abgeschoben zu werden. Einreisebestimmungen für deutsche Staatsangehörige können sich kurzfristig ändern, ohne dass das Auswärtige Amt hiervon vorher unterrichtet wird. Rechtsverbindliche Informationen und/oder über diese Hinweise hinausgehende Informationen zu den Einreisebestimmungen erhalten Sie nur direkt bei der Botschaft oder einem der Generalkonsulate Ihres Ziellandes. |
Allgemeine Reiseinformationen
Straßenverkehr / Verkehrsverbindungen Vor allem in Mexiko-Stadt herrscht ein chaotischer Verkehr. Je nach Tageszeit und Verkehrslage kann die Anreise zum Flughafen Mexiko-Stadt deutlich mehr Zeit in Anspruch nehmen als vermutet. Es wird empfohlen, vom Online-Check-in Gebrauch zu machen und mindestens zwei Stunden vor Abflug am Flughafen zu sein. Bei Überlandfahrten im eigenen Pkw bzw. Mietwagen kann es insbesondere während der Regenzeit von April bis Oktober wegen der schlechten Straßenverhältnisse zu Behinderungen kommen. Besondere Vorsicht ist auch innerorts wegen der vielen schlecht gekennzeichneten Geschwindigkeitsbarrieren (topes) geboten An entsprechend markierten Stellen im Parkverbot abgestellte Fahrzeuge werden abgeschleppt und können nur nach Zahlung eines hohen Geldbetrags wieder ausgelöst werden. Insbesondere während der Ferienzeiten kann es zu Sperrungen der Hauptverkehrsstraßen durch Demonstranten kommen. Die Weiterfahrt wird zum Teil gegen ein „Wegegeld“ gestattet. Von Diskussionen über dessen Rechtmäßigkeit wird abgeraten. Eine Übersicht über aktuelle Verkehrsblockaden findet sich z.B. unter Taxis sollten von offiziellen Taxiständen (Sitios) stammen oder telefonisch bzw. über eine Taxi-App bestellt werden. Bei auf der Straße angehaltenen Taxis besteht, besonders nach Einbruch der Dunkelheit, aber auch tagsüber, ein beachtliches Risiko entführt und/oder ausgeraubt zu werden. Reise mit dem PKW/Versicherung Fotografieren Geld / Kreditkarten |
Besondere Zollvorschriften
Verboten ist die Ausfuhr von Gold (außer Goldschmuck), Antiquitäten, Archäologischen Fundstücken, Kakteen, Korallen und anderen geschützten Tieren. |
Medizinische Hinweise
Aktuelle medizinische Hinweise Impfschutz Malaria Dengue-Fieber Chikungunya Leishmaniasis Aufgrund der mückengebundenen Infektionsrisiken wird daher allen Reisenden empfohlen:
Leptospirose HIV/AIDS Durchfallerkrankungen und Cholera Hierzu einige hygienische Grundregeln zur effektiven Prävention, um eine antibiotische Therapie gar nicht erst notwendig zu machen: Ausschließlich Wasser sicheren Ursprungs trinken, z. B. Flaschenwasser, frisch gekochten Tee oder Kaffee, nie Leitungswasser. Eiswürfel nur, wenn sie auch sicher mit aufbereitetem Wasser hergestellt wurden. Nur gefiltertes, desinfiziertes oder abgekochtes Wasser benutzen. Bei Nahrungsmitteln gilt: Kochen, selbst Schälen oder Desinfizieren. Fisch und Fleisch nur gut durchgekocht genießen. Halten Sie unbedingt Fliegen von Ihrer Verpflegung fern. Waschen Sie sich so oft wie möglich mit Seife die Hände, immer aber nach dem Stuhlgang und immer vor der Essenszubereitung und vor dem Essen. Händedesinfektion wo angebracht durchführen, Einmalhandtücher verwenden. Medizinische Versorgung Vor Reiseantritt sollte unbedingt eine Auslandsreise-Krankenversicherung abgeschlossen werden, die auch einen Rücktransport im Notfall mit einschließt. Lassen Sie sich unbedingt vor einer Reise nach Mexiko durch eine tropenmedizinische Beratungsstelle oder einen Tropen- bzw. Reisemediziner beraten (Verzeichnis z. B. unter www.dtg.org). Bitte beachten Sie neben unserem generellen Haftungsausschluss den folgenden wichtigen Hinweis: Eine Gewähr für die Richtigkeit und Vollständigkeit der medizinischen Informationen sowie eine Haftung für eventuell eintretende Schäden kann nicht übernommen werden. Für Ihre Gesundheit bleiben Sie selbst verantwortlich. Die Angaben sind:
(Stand Mai 2018) Haftungsausschluss des Auswärtigen Amtes: Reise- und Sicherheitshinweise beruhen auf den zum angegebenen Zeitpunkt verfügbaren und als vertrauenswürdig eingeschätzten Informationen des Auswärtigen Amts. Eine Gewähr für die Richtigkeit und Vollständigkeit sowie eine Haftung für eventuell eintretende Schäden kann nicht übernommen werden. Gefahrenlagen sind oft unübersichtlich und können sich rasch ändern. Die Entscheidung über die Durchführung einer Reise liegt allein in Ihrer Verantwortung. Hinweise auf besondere Rechtsvorschriften im Ausland betreffen immer nur wenige ausgewählte Fragen. Gesetzliche Vorschriften können sich zudem jederzeit ändern, ohne dass das Auswärtige Amt hiervon unterrichtet wird. Die Kontaktaufnahme mit der zuständigen diplomatischen oder konsularischen Vertretung des Ziellandes wird daher empfohlen. Das Auswärtige Amt rät dringend, die in den Reise- und Sicherheitshinweisen enthaltenen Empfehlungen zu beachten sowie einen entsprechenden Versicherungsschutz, z.B. einen Auslands-Krankenversicherungsschutz mit Rückholversicherung, abzuschließen. In diesem Zusammenhang wird darauf hingewiesen, dass Ihnen Kosten für erforderlich werdende Hilfsmaßnahmen nach dem Konsulargesetz in Rechnung gestellt werden. |